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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2014-05-07

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07

Wortprotokoll

In Artikel 71a geht es um die Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder des Institutsrates. Das ist jetzt sicher nicht einer der Kernpunkte dieser Revision, aber ich muss trotzdem gegen die Schaffung dieses Artikels opponieren, weil er absolut sinn- und zwecklos ist.

Die Minderheit bestreitet nicht, dass es Gründe dafür gibt, dass jemand wegen einer Interessenkollision nicht Mitglied des Institutsrates sein kann. Diese werden vom Bundesrat bei der Auswahl selbstverständlich heute schon berücksichtigt. Beim neuen Artikel 71a geht es aber gar nicht darum, diese Ausschlussgründe aufzuzählen und Personen von diesem Amt auszuschliessen - dies wäre tatsächlich eine wichtige Frage, welche dieser Artikel aber gar nicht löst -, sondern es wird eine Regelung für den Fall getroffen, dass Personen ihre Interessenbindungen nicht bekanntgeben. Die Bestimmung bewirkt Folgendes: Gibt man eine Interessenbindung nicht an, kann man nicht Mitglied des Gremiums sein. Ob diese Interessenbindung überhaupt einen materiellen Ausschlussgrund darstellen würde, spielt keine Rolle. Ein Mitglied des Institutsrates kann also beispielsweise abberufen werden, wenn es aus Versehen eine völlig nebensächliche Interessenbindung nicht bekanntgegeben hat. Hat es hingegen eine Interessenbindung angegeben, welche eine einwandfreie Ausübung des Amtes nicht ermöglicht, kann es trotzdem Mitglied des Institutsrates bleiben.

Der neue Artikel 71a ist vielleicht gut gemeint, aber er ist so etwas von weltfremd und nicht durchdacht, dass ein vernünftiges Parlament ihn eigentlich nicht verabschieden sollte. Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.

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