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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-10

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-10

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt stützt sich bei der Umsetzung der Vorschriften betreffend Einbau und Einsatz der erwähnten Systeme auf die Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation sowie die Verordnung über den Betrieb von Flugzeugen im gewerbsmässigen Lufttransport der Vereinigung der europäischen Luftämter. Letztere verpflichtet ihre Mitglieder darauf, gleich hohe Flugsicherheitsstandards zu erlassen und für ihre Fluggesellschaften Gleichbehandlung aus wirtschaftlicher Sicht vorzusehen.

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation empfiehlt, dass alle Fluggesellschaften mit Flugzeugen von mehr als 20 Tonnen maximaler Abflugmasse ab Januar 2002 ein Programm zur Analyse der Flugdaten erstellen und betreiben. Es soll Teil der übrigen Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Unfallverhütung bilden. Ab Januar 2005 ist das so genannte Flight Data Analysis Programme für Fluggesellschaften mit Flugzeugen von mehr als 27 Tonnen maximaler Abflugmasse verbindlich. Im Interesse der Optimierung der Sicherheit werden im Rahmen dieses Systems alle Abweichungen von den vorgesehenen Abläufen statistisch erfasst und ausgewertet und falls nötig mit den Piloten besprochen und aufgearbeitet. Voraussetzung dafür ist, dass die Piloten für Abweichungen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften liegen, nicht mit Sanktionen rechnen müssen. Die Swissair nimmt bei der Anwendung dieses Systems weltweit eine Vorreiterrolle ein. Die Crossair hat vor einigen Monaten mit dem Aufbau begonnen. Die neue schweizerische Fluggesellschaft wird von den Vorarbeiten der Swissair profitieren. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt empfiehlt allen schweizerischen Luftverkehrsbetrieben, das der Erhöhung der Flugsicherung dienende Flight Data Analysis Programme so schnell wie möglich einzubauen.

Die gesetzlichen Auflagen betreffend die Geräte zur Warnung bei Unterschreitung der Minimalhöhen lauten wie folgt: Verkehrsflugzeuge wie die der Swissair und der Crossair müssen schon heute ein herkömmliches entsprechendes System installiert haben. Bei Flugzeugen, deren Lufttätigkeitszeugnis nach dem 1. Oktober 2001 ausgestellt wurde, muss ein Gerät eingebaut sein, das Hindernisse früher erkennen und die Piloten auf die bevorstehende gefährliche Annäherung an den Boden besser warnen kann.