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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-05-07

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion unterstützt bei den Artikeln 67 und 95c die Anträge der Minderheiten. Weshalb sind wir der Meinung, das Institut solle das Kompendium, welches ja für die Patientensicherheit wichtig ist, veröffentlichen? Es gibt neben der Frage, ob das Institut oder der private Stakeholder - die Stiftung, welche genannt worden ist - verantwortlich sein soll, noch einen anderen Unterschied: Die Mehrheit hat eine Kann-Formulierung, beim Antrag der Mehrheit heisst es: "kann veröffentlichen"; die Minderheit verlangt das zwingend, sie formuliert nämlich: "Das Institut veröffentlicht" die Informationen. Wir befürchten, dass mit der Kann-Formulierung zu viel zwischen Stuhl und Bank fällt oder unter den Teppich gekehrt wird, je nach Interpretation. Wir sind auch mit dem privaten Stakeholder nicht einverstanden, weil diese Stiftung auch die Hoheit über die Datenstruktur erhalten soll. In die entsprechende Datenbank sollen aber auch Daten des Bundesamtes eingegliedert werden. Das führt dazu, dass die Stiftung dem Bundesamt vorschreiben würde, in welcher Form die Daten in die Datenbank zu liefern und zu übernehmen seien. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, wie suggeriert worden ist, sondern das ist für uns eine verkehrte Welt.

Bei Artikel 71a unterstützen die Grünliberalen die Mehrheit. Es wurde bereits umfassend ausgeführt, wie wichtig die Interessenoffenlegung, wie wichtig die Transparenz bezüglich Tätigkeit und Verbandelung der Mitglieder des Institutsrates ist. Ich kann die Bedenken nicht nachvollziehen für den Fall, dass jemand eine Meldung vergessen hat, wie das ausgeführt worden ist, dass er dann nicht wählbar sei oder wieder abberufen werde. Denn genau für solche Fälle ist in Absatz 6 eine diesmal positive Kann-Formulierung vorgesehen: Man muss nicht zwingend jemanden abberufen, der eine Interessenbindung nicht offengelegt hat, sondern es heisst "kann", und das gilt nur nach erfolgloser Aufforderung durch das Bundesamt. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Ausführungen der Mehrheit hier absolut berechtigt sind.

Bei Artikel 72a Absatz 1 Buchstabe o unterstützen wir Grünliberalen ebenfalls die Mehrheit. Wir stärken mit dieser Bestimmung die Eigenverantwortung des Institutsrates, indem wir verlangen, dass er ein Reglement mit Bestimmungen über die Unabhängigkeit der Expertinnen und Experten erlässt. Dieses Reglement dient der Sicherheit aller Beteiligten, mit diesem Reglement werden sich endlose Diskussionen erübrigen, und sie werden damit hinfällig. Deshalb unterstützen wir hier den Antrag der Mehrheit. Ich fordere Sie auf, das auch zu tun.