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Fässler Daniel · Nationalrat · 2014-05-07

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-07

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission, in dieser Sache auf den Rückweisungsbeschluss vom 12. März 2008 zurückzukommen und dem Antrag des Bundesrates gemäss Zusatzbotschaft vom 13. November 2013 zu folgen. Das heisst im Ergebnis:

1. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, die sogenannte Lex Koller, soll nicht aufgehoben werden.

2. Die Vorlage vom 4. Juli 2007 zur Aufhebung der Lex Koller soll abgeschrieben werden.

Ich erlaube mir trotz dieser klaren Positionierung noch ein paar ergänzende Ausführungen. Unsere Fraktion hat sich vor sechs Jahren bei der Beratung dieser Vorlage für die Aufhebung der Lex Koller ausgesprochen. Die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens wurde damals als gering eingestuft und höchstens in einigen wenigen Tourismusorten als gegeben erachtet. Mit Blick auf das Thema "Zweitwohnungen" setzte sich unsere Fraktion im März 2008 aber für eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ein. Unsere Fraktion wollte dem Bundesrat damit den Auftrag erteilen, im Bereich des Zweitwohnungsbaus Kriterien vorzulegen, die den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen Rechnung tragen. Die verfassungsmässig festgeschriebene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wollte unsere Fraktion nicht antasten.

Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative in der eidgenössischen Abstimmung vom 12. März 2012 wurde die Haltung unserer Fraktion gewissermassen zu Makulatur. Der Volksentscheid zur Zweitwohnungs-Initiative wird von uns akzeptiert, auch wenn dessen Folgen für einzelne Tourismusgebiete gravierend sind. Da die Lex Koller unbestrittenermassen nachfragedämpfend und auch das einzige Instrument ist, das auf den Druck des Immobilienmarktes korrigierend wirkt, unterstützen wir heute die Abschreibung des Geschäftes 07.052.

Eines soll aber ebenso klar gesagt sein: Sollte der Ständerat wider Erwarten die von unserem Rat am 13. Dezember 2013 ohne Abstimmung angenommenen Motionen 13.3975 und 13.3976 ebenfalls gutheissen, werden wir die entsprechende Vorlage sehr kritisch prüfen. Wenn echte Missstände vorliegen, sind Lösungen zu finden. Dass es dazu nötig ist, betrieblich genutzte Immobilien wieder der Bewilligungspflicht zu unterstellen, glauben wir nicht. Noch kritischer bzw. ablehnend stehen wir der Idee gegenüber, den Erwerb von Anteilen an schweizerischen Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland der Lex Koller zu unterwerfen. Dies scheint uns nicht praktikabel zu sein und wäre ein Angriff auf unseren Finanzplatz.