Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-05-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-05-07
Wortprotokoll
Der Motionär möchte Korruption besser verhindern und wirksamer bekämpfen. Das Anliegen teile ich zu 100 Prozent. Das ist ja auch der Grund, weshalb der Bundesrat vor einer Woche die Botschaft zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts verabschiedet hat. Hier geht es insbesondere darum, die Schwächen der Strafnorm zur Privatbestechung zu beheben. Ich möchte eine weitere Vorlage erwähnen, die bei Ihnen im Parlament hängig ist, die vom Bundesrat also ebenfalls bereits verabschiedet worden ist, nämlich die Vorlage über den Whistleblower-Schutz im Privatrecht. Ich danke Ihnen schon heute, wenn Sie diese beiden Vorlagen des Bundesrates unterstützen und möglichst rasch behandeln.
Es ist so: Der Bundesrat hat Handlungsbedarf festgestellt, er hat Ihnen Vorschläge gemacht. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es Verschärfungen und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen braucht. Sie haben es gesagt, Herr Reimann: Die Kompetenzen fehlen zum Teil, weshalb es die entsprechenden rechtlichen Grundlagen braucht.
Dieser Vorstoss geht in eine andere Richtung. Mit diesem Vorstoss möchte der Motionär, dass der Bund eine Zentralstelle für die Verhütung und Bekämpfung der Korruption mit weitreichenden Kompetenzen einrichtet. Diese Zentralstelle soll die verschiedensten Aufgaben wahrnehmen und gleichzeitig für die Bekämpfung von Korruption, aber auch noch für deren Verhütung zuständig sein.
Das tönt gut, das ist eine Superbehörde. Nur muss ich Ihnen sagen, dass die Aufgaben, die man dieser zentralen Behörde geben will, schon heute - zugegebenermassen von verschiedenen Behörden des Bundes und der Kantone - wahrgenommen werden. Der Bund ist für das öffentliche Dienstrecht seiner Angestellten inklusive Whistleblower-Schutz und Präventionsmassnahmen sowie für die strafrechtliche Verfolgung zuständig. Das Gleiche gilt für die Kantone in deren Zuständigkeitsbereich.
Wenn man sich nun vorstellt, dass wir eine zentrale Meldestelle schaffen würden, dann würde man hier dem Föderalismus, den wir ja alle wollen und den wir alle schätzen, eben auch entgegenarbeiten. Auch lassen sich die Aufgaben der Prävention und der Strafverfolgung nicht einfach so bei einer einzigen Behörde zentralisieren: Der in der Motion herangezogene Vergleich mit der bestehenden Meldestelle für Geldwäscherei funktioniert so nicht. Er funktioniert deshalb nicht, weil die Meldestelle für Geldwäscherei eben eine ganz andere und sehr spezifische Aufgabe beinhaltet, nämlich die Bearbeitung von Geldwäscherei-Verdachtsmeldungen der Finanzintermediäre, die ja bekanntlich zu Verdachtsmeldungen verpflichtet sind.
Ich möchte noch zwei weitere Punkte ins Feld führen: Auf Bundesebene besteht erstens bereits die interdepartementale Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung, welche sich mit der Koordination der verschiedenen Aktivitäten und der Erarbeitung von gemeinsamen Strategien befasst. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf Bundesstellen, sondern auch auf die Kantone und Städte sowie auf Vertreter der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Zweitens erfüllt die Eidgenössische Finanzkontrolle beim Bund die Funktion einer zentralen Meldestelle; sie nimmt übrigens auch Hinweise und Meldungen von Privaten entgegen. Sofern sie nicht gestützt auf eigene Kompetenz tätig werden kann, leitet die Finanzkontrolle dann die entsprechenden Informationen an die zuständige Stelle weiter.
Das Fazit ist also, dass Handlungsbedarf besteht; die fehlenden Kompetenzen wurden angesprochen. Wenn Sie aber die Kompetenzen schaffen wollen, müssen Sie das machen, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt, nämlich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen jetzt anpacken und das Strafrecht verschärfen. Ich denke, dass das wirksame Massnahmen sind, die der Bundesrat unterstützt. Eine zentrale Meldestelle für alles und alle lehnt der Bundesrat hingegen ab.
Deshalb bitten wir Sie, diese Motion nicht anzunehmen.