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Amherd Viola · Nationalrat · 2015-05-04

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-04

Wortprotokoll

Es wird von der Minderheit behauptet, der Verfassungsartikel sei unnötig. Lassen Sie mich dies in drei Schritten widerlegen:

1. Mehr Handlungsspielraum für den Bund bei der Förderung, beim Schutz und bei der Mitwirkung in der Kinder- und Jugendpolitik ist keine unnötige Zentralisierung, im Gegenteil: Im Herbst des letzten Jahres habe ich eine Motion eingereicht für die Unterstützung des Projekts "Schulen nach Bern" (14.3766). Über 70 von Ihnen haben diesen Vorstoss unterzeichnet, quer durch alle Fraktionen. Auch die Kantone finden das Projekt gut, die Lehrpersonen sowieso. Trotzdem lehnt der Bundesrat den Vorstoss ab, weil er gemäss Kinder- und Jugendförderungsgesetz die Kompetenz dazu nicht habe, weil das Kinder- und Jugendförderungsgesetz eine klare Trennung mache zwischen ausserschulischer und schulischer Förderung. "Schulen nach Bern" ist ein angesehenes und erfolgreiches Programm für Kinder der Sekundarschule, aber es droht zwischen Tisch und Bank zu fallen. Trotz dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz wird, statt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, gemeinsame Lösungen anzustreben, eben oft abgegrenzt, und entsprechend fallen solche Projekte in eine Lücke, die keiner schliessen will. Um solche Schnittstellen geht es.

Bei der Entwicklung des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vor drei Jahren war klar: Der Bund soll auf eine Harmonisierung der Massnahmen hinwirken, er soll Empfehlungen zu Mindeststandards erarbeiten, und er soll Unterstützung leisten. Aber statt dem Miteinander dient das Kinder- und Jugendförderungsgesetz heute mehr der Abgrenzung. Wenn zu mehr die Verfassungsgrundlage fehlt, dann schaffen wir sie doch! Dann können wir richtig arbeiten.

2. Man befürchtet aus Wirtschaftskreisen mehr Kosten. Der Verfassungsartikel sei die Grundlage für eine ineffiziente Subventionierung. Mit Verlaub, ich erwarte von unseren Ökonomen schon etwas mehr intellektuelle Redlichkeit! Heute werden auf unterschiedlicher Ebene sehr viele Massnahmen umgesetzt, aber ohne Koordination, nicht aufeinander abgestimmt. Zum Teil laufen die Massnahmen sogar gegeneinander. Das ist ineffizient! Jeder wurstelt für sich. Das macht Kinder- und Jugendarbeit so kostentreibend und wenig effizient. Der Bund kann sehr wohl mithelfen, etwas Ordnung ins System zu bringen. Dazu muss er koordinieren und notfalls auch Mindeststandards setzen können. Ein Beispiel: Der Bund fährt recht erfolgreich ein Projekt zu Jugend und Medien. Es läuft im laufenden Jahr aus. Bereits jetzt ist aufgrund des Zwischenberichtes von 2013 klar, dass es mehr Kompetenzen für den Bund braucht. Der Bericht spricht von der Notwendigkeit eines umfassenden Jugendkommunikationsschutzes. Jugendschutz muss durch kommunikationsbezogene, gerätefunktionsbezogene und konsumentenbezogene Schutzziele erweitert werden. Es ist illusorisch zu meinen, jeder Kanton könne diesen Anforderungen allein gerecht werden. Dafür braucht es eine konsolidierte, gemeinsame Politik.

3. Man sieht das Subsidiaritätsprinzip gefährdet. Kinder- und Jugendarbeit sei primär Sache der Kantone und Gemeinden. Mit mehr Handlungsspielraum für den Bund und mit der Möglichkeit, in einem der gesellschaftspolitisch wichtigsten Bereiche, die es überhaupt geben kann, Mindeststandards zu setzen, wird die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bei Weitem nicht ausgehöhlt! Der Verfassungsartikel ist in der Vernehmlassung nicht nur von allen Fachorganisationen unterstützt worden, sondern auch vom Gemeindeverband und vom Städteverband. Selbst die Kantone haben die Wichtigkeit einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik in ihren Vernehmlassungsantworten hervorgehoben. Längst nicht alle Kantone sind dagegen.

Der Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom November letzten Jahres zeigt, dass vieles im Fluss ist, vieles unkoordiniert ist und dass Handlungsbedarf besteht. Wenn man mehr machen will als blosse Konferenzen mit unverbindlichen Empfehlungen - wie die Nationale Konferenz Jugend und Gewalt, die demnächst zum dritten Mal stattfinden wird -, dann muss man dem Bund die Möglichkeit geben, mehr gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und Institutionen zu machen. [PAGE 633]

Meine Damen und Herren, die Sie rein ordnungspolitische Bedenken geltend machen, bedenken Sie bitte auch: Eine gute Wirtschaft hängt von einer funktionierenden Gesellschaft ab. Wenn Ihnen unsere Kinder und Jugendlichen nicht egal sind, dann stimmen Sie dem Verfassungsartikel zu. Der Bund darf sich von dieser entscheidenden gesellschaftspolitischen Frage nicht dispensieren. Er darf sich nicht länger herausreden und alle jene im Stich lassen, die bereits heute viel in die Jugend- und Kinderförderung, in den Kinder- und Jugendschutz und in die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft investieren. Der Bund muss hier, in der Kinder- und Jugendpolitik, strategisch handeln können - nicht nur in der Sozialpolitik oder in der Energiepolitik. Der Bund hat eine Mitverantwortung für unsere Gesellschaft.

Entsprechend bitte ich Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, einzutreten und in der Detailberatung dann der Kommissionsmehrheit zu folgen.