Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2015-05-04
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-04
Wortprotokoll
Mit der Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung soll es dem Bund ermöglicht werden, grundsätzlich im Sinne der Querschnittfunktion der Kinder- und Jugendpolitik tätig zu [PAGE 631] werden. Das fordert die parlamentarische Initiative Amherd. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, Massnahmen in diesem Bereich zu unterstützen oder allenfalls federführend tätig zu sein. Ich erinnere Sie daran, dass unser Rat in der Frühjahrssession 2009 der parlamentarischen Initiative Folge gegeben hat.
Die Kinder- und Jugendpolitik ist seit einigen Jahren ein zentrales Anliegen unserer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Die Kommission befasst sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in sozialen Netzwerken, mit dem Recht des Kindes auf Anhörung in Verfahren, die es betreffen, sowie mit der Beteiligung der Jugend am politischen und sozialen Leben des Landes. Hinzu kommt die Behandlung von bedeutenden Fragen zur Jugendgewalt, zum Konsum von Betäubungsmitteln bei Jugendlichen und zur Integration von jungen Migrantinnen und Migranten in das schweizerische Bildungssystem, in den Arbeitsmarkt und letztendlich in die Schweizer Gesellschaft. Sie wissen es genauso gut wie ich: Wir sprechen hier von konkreten und grundlegenden Problemen. Aus diesem Grund hat unsere Kommission zahlreiche betroffene Akteure angehört.
Richter, Anwälte, Erzieher und alle Organisationen, die sich für den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen - sie sind sich alle einig: Die Schweiz handelt heute uneinheitlich, es fehlt an Zusammenhalt und an Koordination. Die heute zur Diskussion stehende Verfassungsänderung, wie sie von unserer Kollegin Viola Amherd vorgeschlagen wird, ermöglicht es, diese Defizite zu beseitigen, ohne dass dabei den Gemeinden und Kantonen die wichtigen Kompetenzen abgesprochen würden. Es geht vielmehr darum, dem Bund eine vereinheitlichende Rolle zu geben.
Die Jugendlichen zu schützen, zu fördern und zur Teilnahme am gesellschaftlichen und demokratischen Leben unseres Landes zu bewegen ist eine Querschnittaufgabe. Dazu ist Koordination erforderlich. Genau das fehlt heute. Folgende Tatsachen belegen dies: Heute sind Schutzdienst und Förderaktivitäten nur in jedem dritten Kanton zusammengelegt. Wir wissen aber, dass es bei Fällen von Gewalt in Familien nicht nur darum geht, die Opfer zu schützen, sondern auch darum, mittels Hilfsmassnahmen das Risiko zu senken, dass diese Personen überhaupt erst zu Opfern werden. Während es in allen Westschweizer Kantonen ein Jugendamt mit Querschnittfunktionen gibt, ist das nur in wenigen Kantonen der Deutschschweiz der Fall.
Die Schweiz hat die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes 1997 unterzeichnet. Bis heute setzt sie diese aber nicht um. Die Berichte der Vereinten Nationen belegten dies wiederholt. Ich erinnere Sie daran, dass die Kinder heute laut den jüngsten Zahlen in nur 10 Prozent der Scheidungsfälle angehört werden.
Man muss allerdings auch anerkennen, dass Bundesrat und Parlament nicht untätig geblieben sind. Die Revision des Jugendförderungsgesetzes sowie die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte sind erste Schritte.
Eine Minderheit unserer Kommission empfiehlt Ihnen, alles beim Alten zu belassen, mit der Begründung, dass es die vorgeschlagene, neue gesetzgeberische Kompetenz dem Bund erlauben würde, den Kantonen minimale Normen aufzuerlegen, auch gegen deren Willen. Die Mehrheit der Kommission ist anderer Meinung. Sie unterstreicht, dass die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes auf Grundsätze - ich betone: auf Grundsätze - begrenzt wäre. Gegenüber dem ursprünglichen Text wünscht Ihre Kommission Aspekte des Schutzes und der Förderung der Jugendlichen sowie den Aspekt der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen hinzuzufügen. Der Bundesrat entdeckte seinerseits in einem Bericht aus dem Jahr 2008 Lücken bei der Beteiligung der Jugendlichen am politischen Prozess. Mehrere Studien belegen das.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die vorliegende parlamentarische Initiative und die damit verbundene Verfassungsänderung zu unterstützen, denn - da gehen Sie mit mir gewiss einig - die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist eine direkte Investition in die Wohlfahrt unseres Landes und dient dem Erhalt des Erfolgsmodells Schweiz.