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de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-05-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-04

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir einige einleitende Bemerkungen zur weiteren Beratung. Ich möchte der guten Ordnung halber auch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident von Intergenerika.

Die Kommission hat die Differenzen zur Änderung des Heilmittelgesetzes an drei Sitzungen von Januar bis April 2015 beraten. Die Kommission beantragt Ihnen im Grundsatz, dass wir bei unseren bisherigen Beschlüssen bleiben. Der Ständerat schloss sich als Zweitrat eher der ursprünglichen Fassung des Bundesrates an. Wir beantragen Ihnen jedoch, bei den Punkten der Zulassung, der Forschungsanreize und der transparenteren Marktregulierung bei den Verbesserungen, die wir als Erstrat beschlossen hatten, zu bleiben. [PAGE 610]

Die Kommission stellt unserem Rat konkret folgende Anträge: Die Forschung für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten sollte gestärkt werden. Die Pharmafirmen in diesen Bereichen sollen forschen und neue Therapien auf den Markt bringen. Sie sollen dazu auch mit einem Vorteil, einem Anreiz ermuntert werden. In den USA und in der EU hat sich das Instrument der Marktexklusivität bewährt. Wir beantragen Ihnen darum mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, in Artikel 12a dieses Instrument beizubehalten.

Die Arzneimittel, die vergleichbar sind mit Medikamenten, die seit mindestens zehn Jahren in einem EU- oder Efta-Land auf dem Markt sind, sollen in der Schweiz vereinfacht zugelassen werden. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, bei der vereinfachten Zulassung weiter zu gehen, als der Ständerat dies in Artikel 14 getan hat.

Mit 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission eine vom Ständerat neuaufgenommene Bestimmung, die verhindern soll, dass Arzneimittel aus der Schweiz im Ausland für Hinrichtungen verwendet werden.

Mit klarer Mehrheit hält die Kommission daran fest, dass Ärzte grundsätzlich ein Arzneimittelrezept ausstellen müssen, damit die Patienten selbst bestimmen können, wo sie ein Medikament beziehen. Was die Versandapotheken betrifft, will die Kommission im Gesetz ausdrücklich festhalten, dass vor der Bestellung ein ärztliches Rezept vorliegen muss. Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen unterstützt die Kommission einhellig die vom Ständerat eingeführte Bestimmung über eine Antibiotikadatenbank in der Veterinärmedizin.

Über die Regelung der geldwerten Vorteile werden wir uns ausführlich unterhalten. Die Mehrheit beantragt nach einlässlicher Diskussion, in den grossen Linien den bisherigen Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Die Mehrheit der Kommission hält es für wichtig, mit dem Verbot nichtgebührender Vorteile alle Heilmittel zu erfassen, nicht nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel wie der Ständerat. Was die von der obligatorischen Krankenversicherung vergüteten Arzneimittel betrifft, beantragt die Kommission, dass die beim Einkauf gewährten Vergünstigungen "im Wesentlichen" an die Kostenträger weitergegeben werden.

Schliesslich hält die Kommission daran fest, dass eine Stiftung, die von Pharmaunternehmen, Ärzten, Apothekern, Drogisten sowie den Patienten getragen wird, für die Publikation der Arzneimittelinformationen besorgt sein soll.