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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2015-05-04

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-04

Wortprotokoll

Es geht hier um einen sehr wichtigen Artikel des Heilmittelgesetzes. Er ist sehr technisch und wird, wenn er in der Fassung der Kommissionsmehrheit angenommen wird, sehr schwer wiegende Folgen haben.

Die Mehrheit des Nationalrates will ein staatlich geschaffenes Monopol für Pharmaunternehmen, die sogenannte Marktexklusivität, einführen. Diese Marktexklusivität wird die Entwicklung anderer und kostengünstigerer Arzneimittel für dieselbe Anwendung verunmöglichen, dafür aber der Pharmaindustrie grössere Margen bescheren. Seit der Einführung der Marktexklusivität sind in anderen Ländern, insbesondere in Europa und in den USA, die Preise für die Medikamente gegen seltene Krankheiten stark gestiegen. Die Pharmaindustrie wird also einseitig davon profitieren, während für die Patienten keine nennenswerten Vorteile erzielt werden.

Ich anerkenne die Notwendigkeit, Innovationen in der medikamentösen Behandlung von seltenen Erkrankungen angemessen zu belohnen. Aber dies muss ohne negative Folgen für die Forschungs- und Entwicklungsarbeit weiterer Marktteilnehmer sowie für die Kostenentwicklung geschehen. Deshalb unterstütze ich neben der Strategie des Bundesrates zu seltenen Krankheiten auch einen verlängerten Unterlagenschutz für die Zulassung eines Medikamentes. Im Gegensatz zur Marktexklusivität verhindert der Unterlagenschutz nicht, dass ein anderes Unternehmen in die Entwicklung oder auch Weiterentwicklung eines Produktes investieren kann.

Die Marktexklusivität wäre für die Schweiz zudem ein ganz neues Instrument, welches das gesamte Anwendungsgebiet eines Arzneimittels schützt. Dies hätte zur Folge, dass die Zulassung von anderen Arzneimitteln für dasselbe Anwendungsgebiet während eines Zeitrahmens von zehn Jahren - oder von zwölf Jahren bei einer pädiatrischen Indikation - verboten wird. Die Einführung der Marktexklusivität würde keinen Wettbewerb bei Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen zulassen. Bewährte Arzneimittel, die seit Längerem für verschiedene Indikationen zugelassen sind, könnten kaum in neuen, seltenen Anwendungsgebieten angewandt und, wäre dies einmal der Fall, nur zu deutlich höheren Preisen verkauft werden.

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 11b Absatz 4 und dem damit verbundenen Minderheitsantrag zu Artikel 12a will ich die Monopolisierung der Herstellung, die garantierten grösseren Margen für die Pharmaindustrie und die daraus folgenden Preiserhöhungen für bestimmte Medikamente verhindern. Der Notwendigkeit der medikamentösen Behandlung von seltenen Erkrankungen soll Rechnung getragen werden, indem der Unterlagenschutz in Artikel 11b bei seltenen Krankheiten erhöht wird. Diese Lösung entspricht dem Beschluss des Ständerates, der bei den seltenen Krankheiten ebenfalls beim Unterlagenschutz bleiben will.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 11b Absatz 4 und zu Artikel 12a zuzustimmen.