Stolz Daniel · Nationalrat · 2015-05-04
Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2015-05-04
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu Artikel 57a Absatz 1 und mache Ihnen beliebt, den Antrag der Minderheit Cassis zu unterstützen.
Das Problem, dass Leistungserbringer veranlasst werden können, ihren persönlichen Gewinn über das Patienteninteresse zu stellen, wollen die FDP-Liberale Fraktion wie auch die Mehrheit konsequent angehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission vermischt aber Äpfel mit Birnen; das darf nicht passieren. Die Fassung von Artikel 57a Absatz 1 gemäss dem Beschluss des Ständerates vom 10. Dezember 2014 trägt der Vielfalt und den Marktbedingungen bei den Medizinprodukten Rechnung. Eine Ausweitung der Vorteilsregelung in allgemeiner Form ist hingegen weder sachgerecht noch verhältnismässig und deshalb abzulehnen. Warum?
Als Heilmittel im Sinne des HMG gelten Arzneimittel, also Pharma- und Medizinprodukte wie zum Beispiel Medizintechnik. Die heute geltende Vorteilsregelung ist auf Arzneimittel zu beschränken, bzw. sie ist nicht auf Medizinprodukte anwendbar. Diese Märkte sind klar voneinander zu trennen; Kollege Cassis hat es schon gesagt. Es ist ein Unterschied, ob Medikamente abgegeben oder vergütet werden oder ob wir tatsächlich einen Markt haben, wie das bei Medizinprodukten noch der Fall ist. Wer eine noch weiter gehende Verstaatlichung verhindern will, muss diese Ausdehnung deshalb dringend ablehnen. Ich bitte die SVP-Fraktion, sich das noch einmal klar zu überlegen.
Der Medizinproduktemarkt ist ein dem Gesundheitswesen vorgelagerter, selbstständiger und dem freien Wettbewerb unterstehender Markt, der rund 10 000 verschiedene Produktefamilien umfasst. Die Medizinprodukte werden mehrheitlich weder verschrieben noch abgegeben, sondern vielmehr angewendet und verwendet; sie sind teilweise auch im Detailhandel erhältlich, wie z. B. Pflaster oder Kontaktlinsen. Sie werden auch nicht von Swissmedic zugelassen, sondern auf ihre Konformität mit den EU-Normen hin geprüft. Die Kosten für die Medizinprodukte werden von den Sozialversicherungen oftmals nicht übernommen, sondern sie sind dem Einzelnen zuordenbar, wie z. B. die Spitalbetten.
Aufgrund der gegenseitigen Konformitätsanerkennung mit der EU können in der Schweiz rund 500 000 verschiedene CE-gekennzeichnete Medizinprodukte gehandelt werden. Der enormen Vielfalt von Medizinprodukten und deren Abnehmern entsprechend variieren auch die Vertragsverhältnisse zwischen Anbietern und Abnehmern sowie die Preis- und Leistungsmodelle enorm. Sie reichen von der Abgabe von Gratismustern, wie z. B. bei Windeln bei der Geburt, über Jahresendrabatte bis zu kombinierten Beratungs- und Produkteleistungen wie Prozessoptimierungen oder Serviceleistungen usw. Das ist einfach nicht das Gleiche, wie wenn es um Medikamente geht, die über das KVG abgerechnet werden. Ich bitte Sie, diesen Unterschied zur Kenntnis zu nehmen und nachher sachgerecht zu entscheiden.
Ich komme noch zu Artikel 57a Absatz 2 Buchstabe d. Hier empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, die Minderheit I (Gilli) zu unterstützen. Kollegin Gilli hat schon ausführlich begründet, warum dies der richtige Weg ist; das ist auch unsere Meinung.
Vehement bitten wir Sie darum, den Antrag der Minderheit III (de Courten) abzulehnen. Wer meint, dass Preisrabatte voll und ganz weitergegeben werden müssen, soll ehrlich sein und sie gleich verbieten. Denn so gibt es z. B. für die Spitalverwaltung nicht den geringsten Anreiz, auf niedrigeren Preisen zu bestehen. Das Spital hat null Anreiz dafür, somit wird auch nichts passieren. Wer das alles verbieten will, wer alle Preisrabatte, jeden Markt in diesem System, im Gesundheitswesen verbieten will, kann es auch mit gesetzlichen Bestimmungen direkt machen. Aber man muss dann jederzeit wissen, dass das am Schluss unserem Gesundheitssystem schadet und garantiert zu höheren Preisen führen wird. Dann machen wir in diesem Parlament wieder Vorstösse zur Frage, wieso die Krankenkassenprämien wieder einmal angestiegen sind.
Hier haben Sie eine Möglichkeit, mit einer ausgewogenen Formulierung, mit einem Kompromiss auch einen Weg bezüglich der Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu beschreiten. Ich bitte Sie deshalb noch einmal, bei Artikel 57a Absatz 2 Buchstabe d die Minderheit I (Gilli) zu unterstützen.