Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-09

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-09

Wortprotokoll

Ende letzter Woche habe ich, wie möglicherweise alle Ratsmitglieder, ein rund zwanzigseitiges Plädoyer für ein Ja zur Initiative erhalten. In der Dokumentation heisst es unter anderem, man wolle nicht gezwungen sein, "etwas mitzufinanzieren, das man nicht vertreten kann. Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren." Mit einem Ja könnten die Krankenkassenprämien entlastet werden. Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, könnten für etwa 2 bis 3 Franken im Monat eine private Versicherung abschliessen. Und dann noch der Satz, rund 50 Prozent aller Abtreibungen in der Schweiz würden von Ausländerinnen mit Wohnsitz in der Schweiz vorgenommen. Spätestens mit den letzten beiden Aussagen wird klar, dass die Beweggründe der Initiantinnen und Initianten zumindest unterschiedlicher Natur sind.

Ich teile die Überzeugung nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche in jedem Fall verboten und ausgeschlossen sein sollen. Ich respektiere aber diese Überzeugung. Wer jedoch für einen absoluten und in keinem Fall relativierbaren Schutz des werdenden Lebens eintritt oder einzutreten vorgibt, muss das dann auch in seiner ganzen Konsequenz und bis zum Schluss tun. Der Hinweis, dass es Zusatzversicherungen für 2 bis 3 Franken gebe bzw. 50 Prozent der Abtreibenden sowieso Ausländerinnen seien, welche Abtreibungen als kostenloses Verhütungsmittel missbrauchen, untergräbt die Glaubwürdigkeit der Argumentation, es gehe nur - nur! - um den Schutz des Lebens.

Die Initiative, wie sie in ihrer Begründung daherkommt, zielt in die falsche Richtung. Sie ist unpräzise und vor allem auch irreführend. Ich unterstütze denn auch die Auffassung der Nationalen Ethikkommission, wonach die heute tiefe Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen am effizientesten mit Prävention und vor allem mit einer geeigneten Familien- und Sozialpolitik tief gehalten werden kann. Da hätte ich hie und da gerne eine bessere Unterstützung für diese Politik.

Die 2002 getroffene Fristenregelung hat sich meines Erachtens bewährt. Eine hohe ärztliche Qualität der Behandlung, wenn eine Frau den schwierigen Gewissensentscheid einer Abtreibung getroffen hat, ist für mich auch Bestandteil einer modernen Frauenheilkunde. Es kann ja nicht sein, dass wir insbesondere finanziell schwächere Frauen wieder in die Hinterzimmer von Engelmacherinnen oder wem auch immer treiben. Das können auch die Initiantinnen und Initianten nicht wollen.

Ich lade Sie mit der Kommission ein, die Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen. Ich werde auch den Antrag Föhn, den wir in der Kommission so nicht diskutiert haben und den ich in dieser Form heute zum ersten Mal sehe, ablehnen. Die heutige Regelung genügt, sie gibt eine Antwort auf die rechtlichen und ethischen Überlegungen, welche die Initianten anstellen. Für mich gibt es eigentlich keinen Grund, den klaren Volksentscheid von 2002 infrage zu stellen und nur zehn Jahre später erneut eine Diskussion darüber zu führen.