Föhn Peter · Ständerat · 2013-09-09
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-09
Wortprotokoll
Jährlich werden die Krankenkassenprämien teurer. Die Krankenversicherung deckt immer mehr Leistungen ab, die meiner Meinung nach nichts oder sehr wenig in der obligatorischen Grundversicherung zu suchen haben. Ziel der Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" ist es, den Leistungskatalog zu entschlacken. Wieso wird der Abbruch der Schwangerschaft von der Krankenversicherung und damit von uns Prämienzahlern finanziert? Abtreibung ist keine Krankheit. Wenn wir den ständigen Prämienanstieg stoppen wollen, müssen unnötige Leistungen wie diese aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestrichen werden. Einzig und allein dies verlangt diese Volksinitiative. Die Kostenübernahme im Falle einer Vergewaltigung sowie in Fällen, in denen das Leben der Mutter gefährdet ist, soll weiterhin durch die Grundversicherung erfolgen. Es ist für mich unverständlich, dass trotz der immer steigenden Gesundheitskosten nicht alle unnötigen Leistungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung entfernt werden.
Zu diesen zählt unter anderem zweifelsohne die Finanzierung der Abtreibung. Bereits bei der Fristenregelungsdebatte hatte ich diese Finanzierung über die obligatorische Krankenversicherung angezweifelt. Mit einer Motion, die ich am 10. Juni 2009 einreichte (09.3525), habe ich mich dafür eingesetzt, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Leistungskatalog ebendieser obligatorischen Versicherung zu nehmen. Damals wurden auch andere Motionen parallel als Paket eingereicht, unter anderem, dass nebst der Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs auch die folgenden Leistungen aus dem Grundkatalog zu streichen seien: Kaiserschnitt, Geschlechtsumwandlungen oder Schönheitsoperationen; dies immer unter der Voraussetzung, dass diese Eingriffe medizinisch nicht nötig sind.
In der Öffentlichkeit erzielte meine Motion eine sehr grosse Resonanz. Ich erhielt Anrufe sowie zahlreiche Briefe und konnte engagierte Leserbriefe über meine Motion lesen. Im gleichen Jahr musste ich aber eben die negative Antwort des Bundesrates entgegennehmen, die mich in keiner Weise befriedigte und die dem öffentlichen Interesse an diesem Thema ebenfalls nicht gerecht wurde.
Ich bin es gewohnt anzupacken. So habe ich zusammen mit Gleichgesinnten im Jahre 2010 diese Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" lanciert; dies aus den vier folgenden Gründen:
1. Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung von fragwürdigen Leistungen: Abtreibungen sind, wie schon gesagt, keine Krankheit. Somit sollen die Kosten der Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung gestrichen werden.
2. Stärkung der Selbstverantwortung der Versicherten: Wer für sich die Möglichkeit einer Abtreibung in Betracht zieht, kann eine Zusatzversicherung abschliessen oder die Kosten direkt berappen.
3. Stärkung der Freiheit des Einzelnen: Meiner Meinung nach darf niemand verpflichtet werden, über die Prämien die Abtreibungen anderer finanzieren zu müssen.
4. Stärkung der Elternrechte: Jugendliche unter sechzehn Jahren können mit der Initiative nicht mehr ohne Wissen ihrer Eltern Abtreibungen vornehmen.
Ein weiteres zentrales Ziel der Volksinitiative besteht darin, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu informieren, dass sie mit ihren Prämien unter anderem auch Abtreibungen mitfinanzieren. Viele sind erstaunt und heissen dies nicht gut. Man kann dem Volk nun die Gelegenheit geben zu entscheiden, es weiterhin mit seinen Krankenkassenprämien mitfinanzieren lassen oder eben nicht, wenn wir uns auf einen indirekten Gegenvorschlag einigen.
Ich weiss, dass ein solcher Artikel nicht unbedingt verfassungswürdig ist. Ich weiss aber auch, dass zusätzliche Einschränkungen im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung dringend nötig sind. Diese Initiative soll Wegbereiterin für weitere Einsparungen sein. Wenn ich Volkes Stimme höre, stelle ich fest: Wir sind aufgefordert zu handeln. Es ist höchste Zeit dazu. In diesem Sinne beantrage ich eine Rückweisung an die Kommission, mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Ich habe schon in der Kommission gesagt, dass ich im Plenum diesen Antrag stellen werde. Der indirekte Gegenvorschlag könnte in etwa so aussehen, dass wir Artikel 30 des KVG, Abbruch der Schwangerschaft, neu formulieren: "Bei Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit, sofern damit eine Lebensgefahr der Mutter abgewendet werden kann oder eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität im Sinne ... des Strafgesetzbuches vorliegt."
Ich fasse zusammen: Bei dieser Initiative geht es nicht um die Fristenregelung; da hat das Volk klar entschieden. Es geht einzig und allein um die Frage: Wer soll das bezahlen? Wer soll für einen nicht zwingend notwendigen Schwangerschaftsabbruch bezahlen? Ich gehe mit den Initianten einig, dass dies ganz und gar Privatsache ist. Diese Meinung teilen nicht nur ein beachtlicher Teil unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch einige Organisationen, welche bei Bedarf oder bei Notlagen Hilfe anbieten und von welchen Hilfe auch angenommen wird.
Herr Schwaller, es gibt bei einer Initiative immer verschiedene Beweggründe, die zu ihrer Formulierung führen. Ich meine, wir könnten heute ein Zeichen setzen, hier und heute können wir das tun.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag für einen indirekten Gegenvorschlag beziehungsweise für eine Rückweisung an die Kommission zuzustimmen, damit ein indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet werden kann.