Germann Hannes · Ständerat · 2013-09-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-09
Wortprotokoll
Ich habe die Aufgabe, Ihnen im Namen des Büros diese Vorlage zu präsentieren. Ausgelöst worden ist sie durch einen Auftrag der Verwaltungsdelegation am 3. Februar 2012. Damals sind die Parlamentsdienste beauftragt worden, die heutigen Regelungen betreffend Distanz- und Übernachtungsentschädigungen der Parlamentarier zu überprüfen.
Die jetzige Regelung lautet wie folgt: "Die Übernachtungsentschädigung wird ausgerichtet für die Übernachtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen. Sie entfällt für Ratsmitglieder, die in einem Umkreis von 25 Kilometern Fahrstrecke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wohnen." Sie führt insofern zu unbefriedigenden Ergebnissen, als im öffentlichen Verkehr keine proportionale Abhängigkeit zwischen Entfernung und Reisezeit besteht. So gibt es ziemlich grosse Unterschiede, allerdings nur in einem sehr beschränkten Umkreis. Darum ist es auch nicht eine unglaublich gewichtige und tiefgreifende Reform, die wir Ihnen vorschlagen. Aber es gibt eben schon diese Ungleichheit, dass beispielsweise jemand, der in Überstorf wohnt - das sind 19 Kilometer Distanz -, kein Anrecht auf eine Übernachtungsentschädigung hat, hingegen die Mitglieder aus Biel, die sehr gute Verbindungen haben, eine Entschädigung bekommen, weil Biel 42 Kilometer entfernt ist.
Wir haben einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet, der einfach diese Ungleichheiten ausgleichen soll. Was schlagen wir nun in der zweiten Phase dieser parlamentarischen Initiative vor? Die Administration soll einfach bleiben. Die Berechnung der Reisezeit wird so vorgeschlagen, dass als Berechnungsgrundlage die erste fahrplanmässige Verbindung nach Bern ab 07.00 Uhr zu verwenden ist. Massgebend ist dann die gesamte Reisezeit von der Einsteigestelle eines lokalen öffentlichen Verkehrsmittels, die am nächsten bei der Wohnadresse des Ratsmitgliedes liegt, bis zum Hauptbahnhof Bern. Die Zeit, die man bis zur ersten Einstiegsmöglichkeit braucht, wird nicht berücksichtigt, und auch nicht die Zeit, die jemand vom Hauptbahnhof Bern bis zum Bundeshaus braucht - schliesslich hängt das wahrscheinlich auch von der körperlichen Konstitution und der Sportlichkeit ab.
Heute erhalten 16 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigung. Neu würden bei einem Schwellenwert der Reisezeit von 15 Minuten pro Weg 11 Ratsmitglieder, bei einem Schwellenwert von 30 Minuten 21 Ratsmitglieder, bei einem von 45 Minuten 33 Ratsmitglieder und bei einem von 60 Minuten 50 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigung mehr erhalten. Die Verwaltungsdelegation schlägt einen Schwellenwert von 30 Minuten vor; die Übernachtungsentschädigung wird dann entsprechend berechnet. Zu dieser Regelung wird noch eine für die Bundesverwaltung analoge Regelung übernommen, wonach als Voraussetzung die Mindestdistanz von 10 Kilometern Luftlinie festgelegt wird. [PAGE 658]
Wir meinen, dass diese Regelung in etwa die gröbsten Ungleichheiten eliminiert, ohne dass etwas am Gesamtsystem verändert wird. Es kommen ein paar Ratsmitglieder weniger in den Genuss von automatischen Entschädigungen. Diese haben aber die Möglichkeit, die Übernachtung geltend zu machen, wenn sie darauf angewiesen sind, in Bern zu übernachten - zum Beispiel während der Session, wenn morgens um 07.00 Uhr eine Differenzbereinigung anberaumt ist. Dies ist eine Konzession, die für den notwendigen Ausgleich sorgen soll. Ansonsten würde ich die Prognose wagen, dass das in etwa kostenneutral sein dürfte.
Wir haben nun aus den Fraktionen vernommen, dass die Regelung doch da und dort infrage gestellt wird. Man kann schon sagen, man solle auf die effektive Übernachtung abstellen. Das Büro war aber der Meinung, dass man nicht so weit gehen wolle; wir haben auch nicht diesen Auftrag erhalten. Vielmehr haben wir den Auftrag erhalten, die gröbsten Ungleichheiten zu beseitigen. Sie müssen einfach sehen: Wenn wir das System so reformieren würden, dass man auf die effektiven Übernachtungskosten abstellen würde, bräuchte das natürlich ein Belegsystem.
Es gibt aber auch Ratsmitglieder, die permanent ein Zimmer gemietet haben. Es gibt solche, die es vorziehen, Reisezeiten von zwei Stunden oder mehr in Kauf zu nehmen und nach Hause zu gehen. Wir glauben, dass es in der Freiheit der einzelnen Ratsmitglieder sein soll, das so zu handhaben, wie es für sie am besten passt. In diesem Sinne möchte ich Ihnen beliebt machen, auf diese Minireform oder Minivorlage einzusteigen und sie entsprechend gutzuheissen. Alle anderen, grösseren Würfe können später angegangen werden. Dann müsste man aber das System etwas genauer anschauen, weil ja neben diesen umstrittenen Übernachtungsentschädigungen auch Distanzentschädigungen anfallen. Wenn die Übernachtungsentschädigungen wegfallen, die jetzt alle Ratsmitglieder beziehen, die die ganze Woche hierbleiben, und wenn die Ratsmitglieder stattdessen nach Hause reisen, dann müsste man aber jedes Mal dort die Distanzentschädigung eintragen. Das ist also dann doch eine recht aufwendige Übung, und die wollten wir jetzt hier nicht angehen, vor allem auch deshalb nicht, weil wir gar nicht den Auftrag dazu hatten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser pragmatischen Minilösung oder Minirevision zuzustimmen.