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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-12-10

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 15. August 2014 die parlamentarische Initiative Heer, "Parlament soll Schweizer Richter und Richterinnen am EGMR in Strassburg nominieren", vorberaten und beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

In Anbetracht der Zeit erlaube ich mir, bezüglich des Rechtsregelwerks im Zusammenhang mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf den Bericht unserer Kommission hinzuweisen. Ich verbinde das mit der Präzisierung, dass dieses Ausschreibungs- und Wahlverfahren innerhalb der Gremien des Europarates sehr streng und stringent geregelt ist. Die Schweiz als Mitgliedstaat befolgt diese Kriterien selbstverständlich. Im Übrigen wurde die Qualität der Schweizer Kandidaturen und der jeweils gewählten Richterinnen und Richter noch nie angezweifelt. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht keinen Handlungsbedarf; es besteht kein Bedarf, das Verfahren zu ändern.

Als 2011 die Nachfolge für den Schweizer Richter Giorgio Malinverni bestimmt werden musste, unterbreitete der Bundesrat der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat und der Gerichtskommission eine Auswahl von Bewerbungen. Die beiden Organe hörten die Kandidatinnen und Kandidaten an und gaben dem Bundesrat ihre Stellungnahmen ab. Ich war selbst Mitglied der Gerichtskommission und habe dieses Vorschlagsverfahren als sehr seriös und gründlich erlebt.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das Schweizer Verfahren einfach, sachgerecht und demokratisch ist. Die beiden konsultierten Gremien, die Gerichtskommission und die parlamentarische Delegation beim Europarat, sind nach Fraktionsstärke aus Mitgliedern des Nationalrates [PAGE 2315] und des Ständerates zusammengesetzt. Im Übrigen möchten wir betonen, dass diese Personen - es muss eine Dreierliste vorgeschlagen werden - nicht durch die Schweizer Gremien gewählt werden, auch nicht durch den Bundesrat, sondern lediglich von ihnen vorgeschlagen werden. Somit handelt es sich nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission um ein eigentliches Missverständnis. Es geht nicht um eine Wahl-, sondern um eine Vorschlagsliste. Es ist aufgrund des Initiativtextes auch nicht klar, in welcher Form eines Bundesbeschlusses dann eine solche Wahl erfolgen sollte: Sollte es dann ein einfacher oder gar ein referendumsfähiger Bundesbeschluss sein?

Meine letzten Hinweise konzentrieren sich darauf, Ihnen zu sagen, dass die Schweiz in den Gremien des Europarates, auch abgesehen von der Besetzung unserer Parlamentarierdelegation beim Europarat, sehr gut vertreten ist. Es gibt nämlich dann ein Expertenpanel, das die eingereichten Kandidaturen beurteilt. Dieses Expertenpanel wird durch den Schweizer Professor Luzius Wildhaber präsidiert. Im eigentlichen wahlvorberatenden Gremium ist die Schweiz durch Herrn Ständerat Luc Recordon vertreten.

Wir bitten Sie aus all diesen Gründen, der parlamentarischen Initiative Heer keine Folge zu geben.