Ingold Maja · Nationalrat · 2014-12-10
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Dem Text der Volksinitiative mit der Definition der Ehe als "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" liegt der traditionelle Ehebegriff zugrunde, der so bisher nicht in der Verfassung stand. Das ist auch die Ehedefinition der EVP. Weltweit und praktisch in allen Hochreligionen und -kulturen besteht diese gemeinsame Vorstellung. Sie entspricht schliesslich auch international dem geltenden Rechtsverständnis. Mit dem CVP-Ehebegriff in der Verfassung könnten sich andere Lebensgemeinschaften nicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Rechts auf Ehe und Familie berufen. Für die EVP ist es indes genau die klassische Ehe, die gestärkt werden muss, da gerade der Ehebegriff mehr und mehr ausgehöhlt wird. Das Parteiprogramm erwähnt den Eheschutz speziell: "Privilegien der Ehe beibehalten, d. h. weder aufheben noch abwerten, noch auf andere Verbindungen ausdehnen".
Unabhängig von den Fragen zur Ehedefinition teilt die EVP klar die Ziele der Revision, wonach sich die direkte Bundessteuer möglichst neutral gegenüber den verschiedenen Partnerschafts- und Familienmodellen verhalten und so zu ausgewogenen Belastungssituationen führen soll. Die Steuergesetzgebung soll nicht bestimmte Lebensentwürfe gegenüber anderen privilegieren und finanziell fördern. Die Familie soll auch in steuerlicher Hinsicht als Einheit betrachtet werden. Deshalb hat die EVP das Familiensplitting favorisiert, das die Nachteile der Besteuerung als Gütergemeinschaft beseitigen würde. Die EVP steht dieser Idee immer noch nahe, weil sie von der Ehegemeinschaft ausgeht. Deshalb kann sie gut damit leben, dass mit der Volksinitiative die Individualbesteuerung ausgeschlossen wird. Die EVP sagt in ihrem Parteiprogramm aber ausdrücklich "eine Person, eine Rente", und so haben wir auch Sympathie für den Gegenvorschlag, weil er das Ziel der Abschaffung der Ehestrafe auch erfüllt. Klar abgelehnt werden jedoch die Minderheitsanträge zu diesem Gegenvorschlag.
Der Gegenvorschlag bleibt die Tür zum Modell der Individualbesteuerung. Dieser Ansatz wäre letztlich der einfachste, [PAGE 2299] und er entspräche der gesellschaftlichen Entwicklung hin zur Individualisierung. Mit der Volksinitiative und dem Gegenvorschlag beissen sich zwei Konzepte: die Betonung der verbindlichen Lebensgemeinschaft in der Volksinitiative, die Betonung des Individuums im Gegenvorschlag. Mit dem Aufgeben solcher Koordinaten wie der Eheeinheit und der Wirtschaftsgemeinschaft handelt man sich aber eine gewisse Gleichschaltung und Beliebigkeit ein, was die soziale Orientierung im Leben nicht unbedingt einfacher macht. Im Gegenteil: Soziale und rechtlich ordnende Strukturen werden vermischt und damit auch Werte, die dem gesellschaftlichen Leben und Zusammenleben dienen.
Die Minderheitsanträge, die noch stärker auf eine offene Formulierung des Zusammenlebens abstellen und den zugegebenermassen ausgrenzenden Ehebegriff verlassen, schaffen rechtliche Unklarheiten: Was zählt dann zu den gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften, und inwieweit geschieht der Nachvollzug in allen Sozialversicherungen? Solche grundsätzlichen Umstrukturierungen sollen nicht hier geschehen und gleichsam durch die Hintertür eingebracht werden.
Fazit: Die EVP unterstützt die Volksinitiative und lehnt den Gegenvorschlag ab.