Müller Leo · Nationalrat · 2014-12-10
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt die CVP-Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Dass verheiratete Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt sind, anerkennt der Bundesrat. Diese Anerkennung freut mich. Dagegen argumentiert der Bundesrat, im Bereich der Sozialversicherungen bestehe kein Handlungsbedarf. Diese Argumentation und diese Haltung kann nicht nachvollzogen werden. Der Bundesrat argumentiert, Ehepaare seien zwar bei der AHV, der Rente aus der ersten Säule, benachteiligt, weil eine Plafonierung dieser Rente für Ehepaare auf 150 Prozent vorgenommen werde. Konkubinatspaare erhalten zwei volle Renten. Diese Feststellung, wie gesagt, stimmt noch.
Nun rechnet der Bundesrat aber vor, dass Ehepaare in vielen anderen Bereichen bessergestellt seien als Konkubinatspaare. So rechnet er vor, dass Ehepaare bei der Unterhaltspflicht im Rahmen von Scheidungen, bei der Hinterlassenenrente, beim Verwitwetenzuschlag oder bei den Unfallversicherungen profitieren würden. Diese Argumentation mag stimmen, wenn man die Ehe als Institution, wenn man die Ehe als Ganzes gesamthaft betrachtet. Wenn nun aber ein Ehepaar relativ unaufgeregt - ohne Versterben des einen Ehegatten, ohne grösseren Unfall und ohne darauf angewiesen zu sein, eine IV-Rente beziehen zu müssen - durchs Leben geht und sich auch nicht scheiden lässt, sodass der nacheheliche Unterhalt bei den Ehegatten zum Tragen kommen würde, dann halt traditionell in Rente geht, so wird das Ehepaar eben diskriminiert. Diesem Ehepaar, das so durchs Leben geht, nützt es nichts, wenn es in einzelnen Bereichen profitieren würde, da es solche Leistungen gar nicht beanspruchen kann respektive nicht beanspruchen muss. Wenn diese Leistungen nicht in Anspruch genommen [PAGE 2300] werden müssen, bleibt dem Ehepaar somit nur die Diskriminierung bei der Altersrente. Es ist ja bei Weitem nicht üblich, dass ein Ehepaar den ganzen Parcours durch alle Sozialversicherungen durchmacht, von diesen profitiert und am Schluss dann sagen kann: "Ja, bei der Rente kann ich ja eine Diskriminierung in Kauf nehmen." Ich will damit aufzeigen, dass diese Argumentation so nicht weiterhilft und dass nicht alle Bereiche der Sozialversicherungen in die Waagschale geworfen werden dürfen. Daraus ist unweigerlich der Schluss zu ziehen, dass insbesondere bei der AHV Handlungsbedarf zugunsten der Ehepaare besteht.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative zuzustimmen. Ebenso klar bitte ich Sie, den Gegenvorschlag abzulehnen. Wenn Sie die Fahne anschauen, stellen Sie fest, dass bei den Gegenvorschlägen kein Konzept anzutreffen ist. Es wird ein Sammelsurium von Möglichkeiten aufgeführt, wie der Verfassungstext lauten könnte. Diese Auswahlsendung zeigt auf, dass keine klaren Vorstellungen bestehen. So kann der Verfassunggeber nicht legiferieren. Ich bitte Sie deshalb, diesen Gegenvorschlag abzulehnen.
Die Befürworter des Gegenvorschlages wollen, dass die Individualbesteuerung der Ehegatten eingeführt werden kann. Ich höre immer wieder, dass wir hier in diesem Haus immer neue Vorschriften erlassen, immer neue Administrativlasten auferlegen. Gerade mit diesem Punkt, mit der Einführung der Individualbesteuerung, würden wir einen markanten Sprung machen und höhere Administrativlasten auferlegen. Das wollen wir nicht, das will ich nicht, und deshalb lehne ich diesen Gegenvorschlag ab.
Es gibt genug gute Gründe, diese Initiative anzunehmen und den Gegenvorschlag abzulehnen. Tun Sie das.