Flach Beat · Nationalrat · 2014-12-10
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Bei dieser Initiative geht es um Folgendes: Die Kommission für Rechtsfragen ersucht Sie darum, eine Rechtsgrundlage ausarbeiten zu dürfen, damit Gesellschaften, in denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt, alle Zuwendungen an politische Einzelakteure, Parteien und Organisationen in der Jahresrechnung offenlegen müssen. Sie sollen dabei insbesondere die Empfänger und die Höhe der jeweiligen Zuwendung angeben.
Kurz zur Geschichte dieser Initiative Ihrer Kommission: Die Kommission für Rechtsfragen hat am 23. Januar 2014 die parlamentarische Initiative 12.499 beraten, die börsenkotierte Aktiengesellschaften und von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaften zur Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure verpflichten wollte. Die Kommission gab dieser Initiative mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen keine Folge, beschloss aber stattdessen, die nun vorliegende Kommissionsinitiative einzureichen, die einen Teil der Initiative 12.499 aufnahm, nämlich die Gesellschaften, welche von öffentlichen Gemeinwesen beherrscht sind.
Die Initiative wurde dann in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vorgestellt, welche sie mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ablehnte. Bezüglich der parlamentarischen Initiative 12.499 ist anzumerken, dass dieser am 10. Juni 2014 im Ständerat keine Folge gegeben wurde.
Die Mehrheit Ihrer Kommission war aber doch der Meinung, dass weiterhin Handlungsbedarf bestehe - insbesondere [PAGE 2309] bei Gesellschaften, in denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt - und die finanziellen Zuwendungen offenzulegen seien.
Es geht somit vor allen Dingen um Transparenz gegenüber dem Steuerzahler bzw. dem Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, für welche politischen Kampagnen oder Wahlkämpfe öffentliche Gelder eingesetzt werden. Es besteht ja ein grosser Unterschied, ob ein Unternehmen oder die öffentliche Hand Gelder - bei der öffentlichen Hand sind es Steuergelder - für eine Kampagne verwendet, um die Durchsetzung eines politischen Anliegens zu finanzieren. Die rein privaten Unternehmen sind deshalb in der parlamentarischen Initiative definitiv nicht enthalten.
Heute kennen eigentlich fast alle Staaten eine Pflicht für die öffentlichen Unternehmen, Zuwendungen an politische Akteure offenzulegen. Im Gegensatz zur Schweiz haben die meisten westeuropäischen Staaten Bestimmungen zur Finanzierung von politischen Parteien und eine Offenlegungspflicht; manche kennen sogar staatliche Parteifinanzierungen. Ausser der Schweiz ist Schweden das einzige europäische Land, welches keine rechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Transparenz der privaten Parteienfinanzierung kennt.
Als Mitglied des Europarates hat die Schweiz im Jahr 2003 die Empfehlungen gegen die Korruption bei der Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen unterzeichnet. Auf der Basis der Transparenzvorschriften evaluiert die Group of States against Corruption (Greco) alle Mitgliedstaaten, zu denen eben auch die Schweiz gehört. Dabei hat die Greco in ihrem Bericht vom Oktober 2011 festgehalten, dass in der Schweiz wesentliche Vorschriften zur Transparenz noch immer fehlen. Auch der letzte Bericht der Greco hält daran noch fest und besagt, dass wir bisher noch keine dieser Empfehlungen umgesetzt haben.
Ihre Kommission will nun in einem besonders sensiblen Bereich für mehr Transparenz sorgen, nämlich überall dort, wo Institutionen, Organisationen oder Unternehmen der öffentlichen Hand gehören und Spenden an politische Akteure tätigen. Solche Zuwendungen sollen im Geschäftsbericht offengelegt werden. Es geht bei den so verwendeten Mitteln ja um Beträge, die der Allgemeinheit insofern gehören, als die Allgemeinheit Eigentümerin ist. Transparenz ist hier darum besonders wichtig, weil es dabei häufig um Steuergelder geht. In Zukunft muss also das kantonale Energieunternehmen im Jahresbericht offenlegen, wenn es ein Abstimmungskomitee mit einer Spende bedacht hat. Ebenso müssen das Personentransportunternehmen, das mit öffentlichen Geldern finanziert wird, das kantonale Spital beispielsweise oder das kommunale Pflegeheim an politische Akteure zugewandte Geldmittel offenlegen. Das können Abstimmungskampagnen sein, aber natürlich auch direkt politische Parteien oder Einzelpersonen.
Ihre Kommission hat mit 18 zu 5 Stimmen beschlossen, an der Initiative festzuhalten, und ich bitte Sie, das auch zu tun.