Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2015-03-09
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-09
Wortprotokoll
Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis und darüber hinaus ein wichtiger Kostenfaktor im Haushaltsbudget. Oft ist die Höhe der Wohnkosten entscheidend dafür, wie viel Geld für die Deckung der übrigen Bedürfnisse noch zur Verfügung steht. Wir wissen, dass die Wohnkosten das Haushaltsbudget zum Teil sehr stark belasten. Ich erinnere nur kurz daran: Der Anteil der Wohnkosten am Bruttohaushalteinkommen hat sich für die einkommensschwachen Haushalte in den letzten Jahren erhöht. Ich nehme nur eine Zahl: 2010 und 2011 betrug der Wohnkostenanteil für diese Haushalte fast einen Drittel, nämlich 30,5 Prozent. Im Gegensatz dazu beträgt der Anteil der Wohnkosten bei den einkommensstarken Haushalten lediglich 11,2 Prozent. Die Wohnkosten stehen unter den Konsumausgaben an erster Stelle und können somit für einkommensschwache Haushalte mitunter Einschränkungen in anderen wichtigen Lebensbereichen zur Folge haben.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst den vorgeschlagenen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung von 1,9 Milliarden Franken. Er ermöglicht in Zeiten von überhöhten Wohnpreisen - das scheint uns besonders wichtig zu sein -, dass Geld zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus eingesetzt wird. Angesichts der in den letzten Jahren stark angestiegenen Mietpreise führt die Verwendung der Mittel zur Erstellung und Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen für Personen in tieferen Einkommensklassen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass dank dieser Kredite und Bürgschaften viele Wohnungen und Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert wurden. Man spricht von 27 000 Wohnungen in knapp 800 Liegenschaften.
Da der 2011 gesprochene Rahmenkredit für die Bürgschaften ausgeschöpft ist - wir haben es gehört -, sind wir der Ansicht, dass ein vierjähriger Kredit gewährt werden muss. Dies entspricht einerseits dem Verfassungsauftrag und andererseits selbstverständlich dem Wohnraumförderungsgesetz. Zusammen mit den zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement, der vom Bund alimentiert und von den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger verwaltet wird, können die Verbürgung von Emissionen der EGW und die Rückbürgschaften weiterhin dazu beitragen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil von rund 8 Prozent aller bewohnten Wohnungen mindestens halten können. Dieser Kredit ist für langfristige, preisgünstige Angebote gedacht, für die Wohnungsversorgung vor allem in den Städten und Agglomerationen, und das ist für diese Städte und Agglomerationen von zentraler Bedeutung.
Für uns ist es wichtig, nochmals zu betonen, dass der Kredit von 1,9 Milliarden Franken nur ausgabenwirksam wird, wenn eine Bürgschaft eingelöst wird. Dennoch ist es wichtig, dass der Rahmenkredit so hoch angesetzt wird, denn der Druck auf dem Liegenschaftsmarkt bleibt bestehen. Der Bund unterstützt mit diesem Instrument, mit seinen Bürgschaften, die Aktivitäten der EGW. Diese wiederum kann dadurch Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Dank dieser Bundesbürgschaft können langfristig vorteilhafte Bedingungen für den preisgünstigen Wohnungsbau geschaffen werden. Dieser Kredit lindert die Wohnungsnotprobleme, und dies ist wichtig, denn wir wissen, dass die privaten Investoren an diesem preisgünstigen Wohnungsbau in der Vergangenheit nur wenig Interesse signalisiert haben und dies auch heute noch so ist.
Selbstverständlich haben auch wir uns die Frage der Wettbewerbsneutralität gestellt, weil wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass die Wohnbautätigkeit dem Markt überlassen werden sollte. Wir haben es gehört: Der Rahmenkredit entspricht nur einem ganz kleinen Anteil, es geht um 0,28 Prozent aller Hypothekardarlehen. Das scheint uns nicht wettbewerbsverzerrend zu sein, und das ist mit ein Grund, weshalb wir die Minderheitsanträge auf Rückweisung und auf Sistierung klar ablehnen.
Im Durchschnitt führt die Vergünstigung in der Tat zu einer besseren Wohnsituation, namentlich für tiefere Einkommen. Deshalb sind wir der Meinung, dass es nach vier Jahren an der Zeit ist, wiederum einen Kredit gutzuheissen, damit das Ziel der Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus erreicht werden kann.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission und lehnt beide Minderheitsanträge ab.