AB 174373
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Anfang September 2014 dem Parlament beantragt, den Beitritt der Schweiz zur weltweit leistungsfähigsten Neutronenquelle, der European Spallation Source, zu genehmigen. Ebenso muss er dazu notwendige finanzielle Beiträge der Schweiz an Bau und Betrieb bis 2026 bewilligen. Mit Ihrer Zustimmung kann der Bundesrat eines seiner Legislaturziele erreichen.
Die Schweiz ist für ihre Spitzenforschung in vielen Gebieten auf die Beteiligung an internationalen Forschungsinfrastrukturen angewiesen. Mit der Beteiligung an der ESS wird die Stellung des Forschungsplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb weiter gefestigt. Herr Nationalrat Mörgeli, wenn Sie mir gestatten: Es kann keine Rede sein von Provinzforschung. Wir sind darauf angewiesen, in diesen Netzwerken mit von der Partie zu sein. Ansonsten würden wir den Anschluss an die Spitzenforschung ganz grundsätzlich infrage stellen.
Die Forschungsinfrastruktur im schwedischen Lund soll, wie gesagt, die weltweit leistungsfähigste Neutronenquelle werden. Es geht darum, dass Forschende Einblick in Materialien bekommen, in biologische Strukturen, womit Grundlagen für neue technische Geräte und auch Medikamente geschaffen werden. Die ESS ergänzt bestehende Anlagen und ermöglicht die Durchführung von Experimenten, die mit den Einrichtungen in der Schweiz nicht möglich sind.
Was streben wir bezüglich der Beteiligung an der ESS an? Analog zur Beteiligung an anderen grossen europäischen Forschungsorganisationen wie dem Cern strebt der Bundesrat die Vollbeteiligung der Schweiz als Gründungsmitglied der ESS an. Dafür ist kein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union nötig. Es genügt eine Erklärung der Schweiz zur Anerkennung des European Research Infrastructure Consortium, also zur Anerkennung der Eric-Verordnung. Die ESS basiert auf dem neuen europäischen Rechtsrahmen von Eric, welcher die wichtigsten Merkmale für neue europäische Forschungsinfrastrukturen festlegt. Er [PAGE 206] definiert mittels Statuten klare Verfahren, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zum Aufbau und zum Betrieb der Anlage.
Was kostet unsere Beteiligung als Gründungsmitglied der ESS? Den Schweizer Beitrag von 32 Millionen Franken für die erste Bauetappe hat dieses Parlament bereits im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 bewilligt. Jetzt geht es darum, den Beitrag von knapp 98 Millionen Franken für die zweite Bauetappe und gleichzeitig auch für die Betriebsphase bis 2026 zu sprechen. Es wurde richtigerweise gesagt, dass die Schweiz sich daran mit etwa 3,5 Prozent beteiligt. Die insgesamt 130 Millionen Franken entsprechen 3,5 Prozent, mit anderen Worten: Die Gesamtkosten der ESS betragen rund 3,7 Milliarden Franken. An der ESS beteiligen sich 17 europäische Partnerländer.
Der Ständerat hat in der Wintersession, am 11. Dezember 2014, als Erstrat das Geschäft mit 37 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Ich erinnere meinerseits an die drei wesentlichsten Themen in der Vorberatung Ihrer Kommission:
1. Die Forschungszusammenarbeit in Europa darf sich nicht nur auf die Rahmenprogramme wie Horizon 2020 beschränken. Das politische Klima zwischen uns und der EU bestimmt letztlich die Beteiligung am Programm Horizon 2020. Mit der ESS schaffen wir einerseits ein Netzwerk und andererseits auch einen gewissen Risikoausgleich.
2. Die Schweiz war bei vielen internationalen Projekten für Forschungsinfrastrukturen in einer Pionierrolle, häufig als Gründungsmitglied. Das sollten wir mit der ESS wiederholen, denn es ist nicht von ungefähr, dass wir an der Spitze der Forschungs- und Innovationsnationen stehen.
3. Die Kommissionsmitglieder sowie der Bundesrat legen grossen Wert auf einen angemessenen Industrierückfluss in die Schweiz. Dabei sollen natürlich nicht nur Forschungsinstitute wie das PSI, sondern auch die Privatwirtschaft profitieren. Das federführende SBFI teilt diese Auffassung selbstverständlich und stellt einen Industry Liaison Officer zur Verfügung, um sicherzustellen, dass der Rückfluss tatsächlich stattfinden kann.
Sie haben in der Kommission die Frage gestellt, wieso die Schweiz 2009 keine Standortofferte für die ESS abgegeben hat. Es gibt zwei Antworten: Erstens verfügt die Schweiz mit dem PSI in Villigen und dem CRPP in Lausanne bereits über weitgefächerte, international zugängliche Forschungsinfrastrukturen. Zweitens hätte die finanzielle Beteiligung eines Sitzstaates - 50 Prozent der Baukosten, die übernommen werden müssten - die Möglichkeiten unseres Landes eindeutig gesprengt. Wir sind aber gerne bei den Gründungsmitgliedern, denn wir sind darauf angewiesen, an allervorderster Spitze der Forschung mitgehen zu können. Das hat diesem Land immer wieder Chancen eröffnet, und deshalb bitte ich Sie zuzustimmen.