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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-09

Wortprotokoll

Zu den Steuerausfällen: Gestützt auf bisherige Studien zum Tanktourismus sind nur grobe Schätzungen möglich, die mit grosser Vorsicht zu betrachten sind. Ich habe bereits bei der Beantwortung der Frage von Frau Nationalrätin Schneeberger darauf hingewiesen: Wenn man die Januar-Verhältnisse auf das ganze Jahr 2015 übertragen würde, wäre gemäss diesen groben Schätzungen und infolge der Veränderungen beim Tanktourismus mit einem Einnahmenausfall bei der Mineralölsteuer von rund 250 bis 320 Millionen Franken zu rechnen. Die bei der Mineralölsteuer geschätzten Einnahmenausfälle von 250 bis 320 Millionen Franken entsprechen 330 bis 430 Millionen Liter Treibstoff. Bei einem inländischen Tanksäulenpreis von Fr. 1.50 je Liter Treibstoff müsste auch mit Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer in der Höhe von 37 bis 48 Millionen Franken gerechnet werden; auch das habe ich schon erwähnt.

Zu dieser Ganzjahresbetrachtung ist festzuhalten, dass sich bereits im Februar die Preissituation wieder geändert hat: Benzin ist in der Schweiz wieder billiger gegenüber Deutschland, Italien und Frankreich, wenn auch nicht überall im gleichen Ausmass wie vor der Aufhebung des Mindestkurses. Bei dieser Betrachtung im Februar herrschte ein Wechselkursverhältnis von Fr. 1.05 pro Euro. Somit ist beim Benzin eher wieder mit einem positiven Tanktourismus zu rechnen. Wie sich der Tanktourismus im ganzen Jahr 2015 entwickelt - auch das habe ich bereits gesagt -, hängt somit insbesondere von der Entwicklung des Wechselkurses ab. Dabei wird auch die Preispolitik der Anbieter in der Schweiz und im Ausland eine Rolle spielen.

Zum Einfluss auf das Steuersubstrat in den Kantonen - das ist eine zusätzliche Frage von Herrn Hurter -: Die Kantone erhalten mindestens 10 Prozent aus den Einnahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr - 50 Prozent Mineralölsteuer, 100 Prozent Mineralölsteuerzuschlag, 100 Prozent Autobahnvignette - als nichtwerkgebundene Beiträge. Mindereinnahmen bei der Mineralölsteuer führen bei den [PAGE 165] Kantonen zu entsprechenden Ausfällen. Die weiteren Beiträge an die Kantone aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr werden vom eidgenössischen Parlament festgelegt. Der Bundesrat verzichtet vorderhand auf Massnahmen.