Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-09-22

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-22

Wortprotokoll

Zu Absatz 1: Ich melde mich im Zusammenhang mit dem Begriff "Unregelmässigkeiten". Wir haben hier verschiedene Aussagen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Begriff "Unregelmässigkeiten", wenn man diesen auf den Hintergrund der Arbeitsbedingungen übersetzt, die Aussage des Kommissionssprechers, dass in Zukunft auch Dinge wie Lohndumping oder eine Meldung von schweren Gefährdungen der Arbeitsbedingungen, Asbest als Stichwort, darunterfallen würden. Allenfalls würde dann eine Rechtfertigung für solche Meldungen über Artikel 321aquater eingeführt. Frau Bundesrätin Sommaruga hingegen sagt, dass mit dieser Vorlage keine Verschlechterungen gegenüber dem heutigen Rechtszustand eingeführt werden sollen.

Frau Bundesrätin, ich hätte Ihnen gerne eine Frage gestellt, wenn das möglich ist: In der Botschaft wird auf Seite 9535 beispielsweise dargelegt, dass es bisher unbestritten und klar war - und das wird auch kommentiert -, dass es bei Meldungen über Arbeitsbedingungen, gestützt auf das Arbeitsgesetz, keine Regelung eines Melderechts braucht. Es ging vielmehr aus dem Arbeitsgesetz selber hervor, dass im Bereich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes Meldungen zulässig sind, ohne dass das geregelt und gesagt werden musste. Das gehört zur Konstruktion des Arbeitsgesetzes selber. Es braucht nicht erst eine Legitimation durch das Gesetz, dass eine solche Meldung nun neu über das OR zulässig sein soll, sondern dieses Recht bestand immer, bis heute. Genau gleich verhält es sich bei Lohndumping. Es ist offensichtlich, dass bisher die Meldung von Lohndumping zulässig war und dass ein solches Melderecht nicht erst durch diese Vorlage eingeführt werden muss. Die Vorlage unterstellt ja dann umgekehrt - wenn man das Melderecht zuerst einführen müsste, damit die Meldung zulässig wird -, dass etwas plötzlich zum Geheimnis erklärt würde. Das kann ja nicht der Sinn einer solchen Vorlage sein. Deshalb stelle ich Ihnen im Zusammenhang mit diesem Begriff "Unregelmässigkeiten" diese Frage. Dieser Begriff wird eben sehr breit definiert. Es kann hier nicht der Sinn sein, dass nun Fakten, Umstände und Zustände plötzlich einer Geheimnisverpflichtung - das Melderecht ist ja der Spiegel davon - zu unterwerfen sind; das war bis heute nie der Fall.

Frau Bundesrätin Sommaruga, Sie haben gesagt, es komme zu keiner Verschlechterung gegenüber dem heutigen Rechtszustand; wenn es so ist, kann man damit leben. Aber diese Bestimmung hier lässt Fragen offen, die Botschaft teilweise leider auch, und der Kommissionssprecher hat sich hier doch in einer etwas schwierigen Art und Weise geäussert. Deshalb die Frage, ob hier nicht doch gemeint ist, dass die Arbeitsbedingungen nun plötzlich einem Geheimnis unterstellt werden sollen, nämlich dann, wenn sie Bestimmungen verletzen; wenn sie korrekt sind, gibt es ein solches Geheimnis natürlich nicht. Das ist die Frage.