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preparatory:AB 174548

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-22

Wortprotokoll

Nur eine kurze Präzisierung zu Absatz 2: Hier hat die Kommission die Regelung verschärft. In der Fassung des Bundesrates heisst es "Verstösse gegen die Statuten", die Kommission schlägt jetzt die Formulierung "wesentliche Verstösse gegen die Statuten" vor. Das will Bagatellverstösse ausschliessen. Wenn also die Geschäftsleitung die Einladung zu einer Generalversammlung einen Tag zu spät verschickt, soll das nicht ein meldepflichtiger oder berechtigter Whistleblowing-Fall sein.