Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-22
Wortprotokoll
Der Antrag Stadler Markus verlangte, dass auch alle betriebsinternen Meldesysteme die Möglichkeit einer anonymen Meldung vorsehen. Das heisst, die Arbeitnehmenden müssten ihre Identität nicht bekanntgeben, wenn sie eine solche Meldung machen. Ihre Kommission hat bereits vorgeschlagen, dass solche Meldungen vertraulich erfolgen müssen. Das ist etwas anderes und steht im Gesetz. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass sich der Bundesrat diesem Zusatz anschliessen kann.
Nun, die vorgesehene Anonymität soll die Arbeitnehmenden ermutigen, eine Meldung zu machen. Man möchte, dass sie dadurch weniger oder keine Angst vor Retorsionsmassnahmen haben. Das ist nachvollziehbar. Aber ich möchte Sie auf mögliche negative Folgen hinweisen, die das auch haben könnte. Ich verstehe das Anliegen, und es ist auch gesagt worden, dass es einige Entdeckungen gegeben hat, die dank anonymer Meldungen möglich gewesen sind. Ein Problem könnte sein - und das wird dann fast zum Widerspruch innerhalb dieser Vorlage -, dass mit der neuen Regelung die Meldung ermöglicht und gefördert werden soll, indem sie als legitime Handlung definiert wird. Wer Unregelmässigkeiten meldet, soll Gewissheit haben, dass er oder sie das tun kann. Das interne Meldesystem soll die Arbeitnehmenden ermutigen, eine Meldung zu machen, und sie gleichzeitig vor Retorsionsmassnahmen schützen. Das ist der Inhalt dieser Vorlage. Aber mit der Möglichkeit einer anonymen Meldung sendet man eigentlich genau das gegenteilige Zeichen aus. Man macht es anonym, weil man Angst hat, eine namentliche Meldung zu machen. Der Arbeitgeber könnte durchaus das Signal aussenden, dass für diejenigen Arbeitnehmenden, die eine Meldung machen und ihren Namen bekanntgeben, das Risiko von Retorsionsmassnahmen besteht. Es müsste darum gehen, dass man einer Person, die eine Meldung machen will, zeigt, dass sie das ohne Angst vor Nachteilen machen kann.
Eine weitere mögliche Auswirkung des Antrages Stadler Markus: Es sollen alle Arbeitgeber, die ein internes Meldesystem einführen, zur Möglichkeit der anonymen Meldung verpflichtet werden. Wir sind der Meinung, dass das unter Umständen zu weit geht. Es gibt keinen Grund im Gesetz, für das interne Meldesystem die notwendige Bedingung der anonymen Meldung vorzuschreiben. Wir sind der Meinung, dass die Vertraulichkeit der Meldung genügt.
Vielleicht noch eine Überlegung: In einem kleinen Betrieb ist bei einer anonymen Meldung - bei der man das Gefühl hat, dass niemand weiss, wer das gewesen ist - das Risiko gross, dass man trotzdem herausfinden kann, wer das gewesen ist. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem Gesetz klarmachen möchten, dass diese Meldungen legitim sind - man soll diese, ohne Angst zu haben, machen können. Das Signal, das Sie mit der Möglichkeit der anonymen Meldung aussenden, ist eigentlich das Gegenteil davon. Sie sehen also auch hier: Es ist ein nicht einfaches Abwägen.
Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat heute wie bereits in der Kommission ans Herz legt, den Antrag Stadler Markus abzulehnen.