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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-11

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat wollte die verdeckte Ermittlung für die Aufdeckung von Verbrechen einsetzen, deren Schwere dies rechtfertigt, so namentlich, wenn der Verdacht besteht, dass die strafbaren Handlungen gewerbsmässig, bandenmässig, mehrfach oder von einer kriminellen Organisation begangen werden. Ihre Kommission hat in Anlehnung an das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die Voraussetzungen für die verdeckte Ermittlung in doppelter Hinsicht enger gefasst. Ihre Kommission verlangt, dass eine verdeckte Ermittlung nur zur Verfolgung bestimmter, in einem Deliktskatalog genannter Straftaten eingesetzt werden darf und auch dies nur dann, wenn die besondere Schwere der Straftaten diesen Einsatz rechtfertigt.

Der vorgeschlagene Katalog umfasst nur Straftaten und ausgewählte Tatbestände, bei denen alle beteiligten Personen daran interessiert sind, dass Täterschaft und Schuld nicht nachgewiesen werden können, insbesondere verbotene zweiseitige Geschäfte wie Handel mit Drogen, Kriegsmaterial oder Dual-Use-Gütern sowie Hehlerei und Geldwäscherei.

Ich widersetze mich der von Ihrer Kommission beantragten doppelten Sicherung nicht. Erlauben Sie mir aber trotzdem den Hinweis, dass für mich solche Deliktskataloge insofern problematisch sind, als damit Verwertungsverbote für zusätzliche Erkenntnisse aus der verdeckten Ermittlung entstehen, welche nicht im Deliktskatalog enthalten sind. Ich werde deshalb diesen Punkt in der Kommission des Zweitrates nochmals aufgreifen, verzichte heute jedoch auf einen Antrag.

Herr Gross Jost, das hat nichts mit einer Geringschätzung der Kommissionsarbeit zu tun. Ich bin überzeugt, dass die von uns vorgeschlagene Lösung auch gut wäre. Damit sage ich nicht, dass die Kommissionslösung schlecht sei; ich habe die Arbeit der Kommission gestern auch ausdrücklich anerkannt und verdankt.