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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-03-11

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Nur ganz kurz zu den beiden Minderheiten: Die Minderheit I (Glättli) möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass wir nach langjähriger Praxis dort, wo der kantonale Gesetzgeber sich selbst einen Spielraum zur bundesrechtskonformen Umsetzung einräumt, wie das hier beim Kanton Bern der Fall ist, die Gewährleistung traditionellerweise nicht verweigern. Sollte sich nun der kantonale Gesetzgeber nicht an das Bundesrecht halten, müsste es im konkreten Fall eine betroffene Person auf dem Rechtsweg durchsetzen. Dann würden wir vermutlich in künftigen Fällen eben einen Vorbehalt anbringen.

Zur Minderheit II (Schenker Silvia): Frau Schenker verweist auf das Verhältnismässigkeitsprinzip. Sie befürchtet, dass, wenn nur noch eine Handvoll Frauen von diesem Verbot betroffen wären, das Verhältnismässigkeitsprinzip tangiert wäre. Das ist durchaus möglich. Aber wenn der Kanton Tessin in seiner Verfassung vorsieht, dass das Gesetz die Ausnahmen zu bestimmen hat, dann dürfen wir nicht das mögliche Ergebnis dieser Ausnahmeregelung bereits als gegeben vorwegnehmen. Es ist am Kanton Tessin, die Ausnahmen nun so festzulegen, dass fünf, zehn, hundert, fünfhundert oder wie viel auch immer mögliche Burkaträgerinnen von diesem Verbot ausgenommen sind. Wenn er das Risiko eingeht, dass am Schluss nur vier oder fünf Frauen betroffen sind, dann riskiert er natürlich, dass eine dieser Frauen mit dem Argument der Verhältnismässigkeit den Rechtsweg beschreitet. Aber das ist heute nicht unser Thema. Wir können nicht das Ergebnis des möglichen Ausnahmekataloges bereits als gegeben vorwegnehmen.

Daher bitten wir Sie in beiden Fällen, sich der Mehrheit anzuschliessen und die Gewährleistung zu erteilen.

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