Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-11
Wortprotokoll
Ich war kürzlich an einer Veranstaltung einer kantonalen Handelskammer. Da waren etwa 500 bis 600 Personen anwesend. Der Veranstalter hat dann im Saal gesagt, es sollten alle die Hand hochhalten, die nicht in der Schweiz geboren seien. Das waren ein paar. Dann hat er gesagt, zusätzlich sollten alle die Hand hochhalten, die einen Vater oder eine Mutter hätten, die nicht in der Schweiz geboren seien. Da waren es schon einige mehr. Dann hat er gesagt, es sollten alle die Hand hochhalten, die einen Grossvater oder eine Grossmutter hätten, die nicht in der Schweiz geboren seien. Sie hätten [PAGE 280] gestaunt: Es waren nicht mehr viele, die die Hand nicht hochhielten.
Es war ein sehr eindrückliches Bild. Es zeigte, dass viele Menschen in dritter Generation hier leben. Bei den meisten wüssten Sie wahrscheinlich gar nicht, dass die Familie ursprünglich nicht aus der Schweiz stammt. Es sind Menschen, die hier leben, die hier geboren sind. Schon ihre Eltern sind hier geboren, ihre Grosseltern waren schon hier. Diese Menschen leben hier, sie zahlen Steuern, sie arbeiten hier, sie sterben hier. Sie leiten Turnvereine und führen Pfadilager durch. Ihre Familien sind in der dritten Generation hier. Um diese Menschen geht es heute, wenn Sie den Entwurf Ihrer Kommission beraten.
Ihre Kommission möchte Anpassungen in der Bundesverfassung und im Bürgerrechtsgesetz vornehmen. Im Bürgerrechtsgesetz soll neu die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation eingeführt werden. Sie sollen ein Einbürgerungsgesuch stellen können - ein Gesuch stellen, nicht eine SMS schicken, es wurde richtigerweise schon gesagt -, wenn sie in der Schweiz geboren sind und wenn sie über eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen. Damit wäre auch die Frage geklärt, wie gut sie integriert sind, denn ohne Integration bekommen sie gar keine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung. Die dritte Voraussetzung ist, dass auch ihre Eltern und Grosseltern einen engen Bezug zur Schweiz haben oder hatten; die Kommissionssprecherin hat die Details dazu ausgeführt.
Ihre Kommission sieht also keinen automatischen Bürgerrechtserwerb bei Geburt in der Schweiz vor, sondern die Möglichkeit zur erleichterten Einbürgerung, und zwar wie gesagt unter relativ strengen formellen Einbürgerungsvoraussetzungen. Eine vertiefte Prüfung der Integration im Einzelfall wird nicht vorgenommen, der Bund kann aber die Einbürgerung verweigern, wenn sich Integrationsdefizite zeigen, indem zum Beispiel erhebliche Straftaten begangen worden sind oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind.
Der Entwurf Ihrer Kommission unterscheidet sich damit von einer früheren Vorlage. Es stimmt, dass über diese Frage in den letzten Jahren dreimal abgestimmt wurde. Die Vorlage aus dem Jahr 2001 wurde von der Bevölkerung abgelehnt. Diese Vorlage sah aber für die dritte Ausländergeneration einen automatischen Bürgerrechtserwerb bei Geburt in der Schweiz vor, also das Ius soli. Diese Vorlage sah auch Einbürgerungserleichterungen für die zweite Ausländergeneration vor. Diese Einbürgerungserleichterungen für die zweite Ausländergeneration und die Einbürgerung für die dritte Generation gemäss dem Ius soli scheiterten dann in der Volksabstimmung im Jahr 2004.
Gemäss Bundesverfassung darf der Bund heute nur den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Abstammung, Heirat und Adoption umfassend regeln. Für den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt in der Schweiz fehlt eine Regelungskompetenz. Deshalb schlägt Ihre Kommission vor, die Bundesverfassung entsprechend zu ergänzen. Der Bund soll zusätzlich auch den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt in der Schweiz regeln können.
Der Bundesrat hat am 21. Januar dieses Jahres zum Entwurf Ihrer Kommission Stellung genommen. Er hat den Entwurf Ihrer Kommission begrüsst. Einbürgerungserleichterungen für in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer sind dem Bundesrat seit Langem ein Anliegen. Schon 1982 hat er eine Vorlage mit Einbürgerungserleichterungen vorgeschlagen. Damals sah er aber auch erleichterte Einbürgerungen für Flüchtlinge und für Staatenlose vor. Diese Vorlage wurde 1983 abgelehnt. Die weiteren Anläufe habe ich erwähnt, diese erfolgten in den Jahren 1994 und 2004. Letztere Vorlage ging aber weiter als das, was Ihre Kommission Ihnen heute vorschlägt. Sie sah eben eine Einbürgerung für die zweite Ausländergeneration vor.
Das geltende Bürgerrechtsgesetz enthält also bis heute keine speziellen Einbürgerungserleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Daran ändert auch die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, die Sie beschlossen haben, nichts. Der Bundesrat hat damals, weil diese parlamentarische Initiative Marra bereits hängig war, darauf verzichtet, in der Totalrevision diese Frage anzusprechen, in der Hoffnung, dass Sie sich diese Frage nach der Verabschiedung der Totalrevision wieder vornehmen würden. Das hat Ihre Kommission erfreulicherweise getan. Ich denke, dass jetzt der Moment da ist, und der Bundesrat begrüsst es, dass nun die Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation erleichtert werden soll.
Es wurde gesagt, dass die Schweiz in Bezug auf die Voraussetzungen der erleichterten Einbürgerung eine Spitzenposition einnehme. Ich sage Ihnen nur ganz kurz, wie die Situation in Deutschland, Frankreich, Belgien, Holland, Luxemburg und Spanien ist: Dort gibt es nämlich eine automatische Einbürgerung für die zweite Generation. Ich denke, dass wir, auch wenn Sie diesen Schritt machen, den Ihre Kommission vorschlägt, weit davon entfernt sind, eine Spitzenposition einzunehmen.
Dann wurde noch nach der Absicht der Vorlage gefragt. Warum will man eigentlich jungen Menschen, die seit Langem hier leben und deren Eltern und Grosseltern hier waren, überhaupt das Bürgerrecht geben?
Ich glaube, die Frage, die man sich stellen muss, ist: Warum will man ihnen das Bürgerrecht verweigern? Nimmt man irgendjemandem in diesem Land etwas weg, nur weil man jemanden einbürgert, der hier lebt, arbeitet, Steuern bezahlt und sein ganzes Leben hier verbracht hat? Wir nehmen niemandem etwas weg, aber wir geben jemandem die Möglichkeit, der hier ist, sich auch an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes zu beteiligen, und das ist doch begrüssenswert.