Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-03-11
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Namens meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, auf dieses Geschäft nicht einzutreten; der entsprechende Antrag wurde in der Kommission relativ knapp mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Sie haben der Schilderung der Kommissionssprecherin, des Kommissionssprechers entnehmen können, wie umstritten diese ganze Frage seit eh und je war. Wenn der Kommissionssprecher deutscher Zunge ausgeführt hat, es sei logisch, dass wir nun in unserem Rat den seinerzeit klaren Entscheid umsetzen müssten, so darf ich ihn doch auf Folgendes hinweisen: Der Entscheid für die im Vordergrund stehende Variante A kam im Ständerat nur sehr knapp zustande, nämlich mit 20 zu 20 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten. Das deutet doch darauf hin, dass die ganze Sache nach wie vor umstritten ist. Sie ist es notwendigerweise, weil aufgrund der ganzen Geschichte nun eine zahnlose Bestimmung geboren worden ist. Sie sehen diese Bestimmung auf Seite 4 der Fahne: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein." Ja, wer hätte denn da etwas dagegen? Derartige Absichtserklärungen sind in der Verfassung, in den Kantonsverfassungen, in zahlreichen kantonalen Gesetzen mehrfach enthalten. Da besteht kein Mehrwert mehr. Weshalb? Ich zitiere verschiedene Bestimmungen aus unserer Verfassung:
In Artikel 3 der Bundesverfassung ist das föderalistische Prinzip festgehalten: "Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind." Das ist heute bei diesen Grundversorgungsaufgaben der Status quo.
In Artikel 42 der Bundesverfassung heisst es: "Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist." Wenn Sie nun die Bestimmung gemäss Variante A aufnehmen, dann wird damit dem Bund keine einzige neue Aufgabe zugewiesen. Dies wäre erst dann der Fall, wenn Sie im Falle des Eintretens die Variante der Minderheit I (Graf-Litscher) akzeptieren würden: Dann gäbe es eine neue Bundesaufgabe, sonst nicht. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir aber ab, wie später allenfalls auszuführen sein wird.
In Artikel 48a der Bundesverfassung haben wir heute einen ausführlichen Katalog der Grundversorgungsaspekte, die von den Kantonen wahrgenommen werden. Diese Bestimmung wurde im Rahmen des NFA neu in die Verfassung aufgenommen. Gemäss Artikel 48a können die Kantone beim Bund eine Allgemeinverbindlicherklärung bezüglich der verschiedenen Grundversorgungssektoren beantragen: bei Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, bei der Abfallbewirtschaftung, bei der Abwasserreinigung und so weiter und so fort. Das entspricht mehr oder weniger dem Katalog der Grundversorgung in den Varianten B und C der jetzigen Vorlage.
Aufgrund dieser heutigen rechtlichen Situation ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass er trotz der Motion 05.3232 eben gegen eine Ausführungsbestimmung ist. Aufgrund der Vernehmlassung, die mehrheitlich negativ verlaufen ist, hat er den Antrag gestellt, dass diese Motion auf Bundesebene nicht umzusetzen sei. Nun hat er es tun müssen.
Sie finden in der Botschaft übrigens hinten auf den Seiten 3414ff. einen ganzen Katalog der heute bereits geltenden Grundversorgungsaufgaben, die eben von den verschiedenen Akteuren, gestützt auf verschiedene rechtliche Grundlagen, sichergestellt werden. Sie finden die verschiedenen Akteure auf Seite 3414, dann finden Sie, auf Seite 3415, die verschiedenen Arten und Weisen, wie die Grundversorgung sichergestellt wird. Ebenfalls auf Seite 3415 sind die verschiedenen Güter und Dienstleistungen explizit aufgezählt. Sie finden die verschiedenen Bestimmungen der Bundesverfassung auf Seite 3416 usw.
Gestützt darauf ist der Bundesrat mit unserer Minderheit der Auffassung, dass diese neue Bestimmung, die ja aufgrund des Abstimmungsergebnisses höchstens als Variante A infrage käme, nicht nötig ist. Ich gehe davon aus, dass es eben nicht nötig ist, noch einmal zu wiederholen, dass sich Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einsetzen sollen. Dies ist nicht nötig, es bringt keinen Mehrwert.
Deswegen bitten wir Sie, auf diese überflüssige Bestimmung zu verzichten und sich der Minderheit anzuschliessen.