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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-11

Wortprotokoll

Es ist heute Morgen auch zum Ausdruck gekommen: Wir sind uns einig, dass die Schweiz über eine Grundversorgung auf hohem Niveau und von guter Qualität verfügt. Die Frage, die sich uns stellt und die Sie heute beantworten müssen, ist, ob wir die Grundversorgung und damit auch unser Land noch besser mit einer zusätzlichen Verfassungsbestimmung sichern können oder müssen, damit diese Grundversorgung auf gutem Niveau auch in Zukunft gesichert ist und erhalten bleibt.

Die Sicherung der Grundversorgung ist ein Postulat, über das wir uns in der Schweiz im Grundsatz alle einig sind. Alle sollen zu einem breitgefächerten Katalog von Leistungen, die für ein zeitgemässes Leben nötig sind, Zugang haben. Das ist auch eine Idee der Solidarität, nämlich der Solidarität zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, der Solidarität zwischen den verschiedenen Landesteilen, der Solidarität zwischen Stadt und Land.

Das Wort "Grundversorgung" beschreibt eigentlich eine typisch schweizerische Art und Weise, wie wir in der Vielfalt einen Ausgleich schaffen. Die Grundversorgung ist nicht ein unveränderbarer Katalog von bestimmten Leistungen, vielmehr muss sich die Grundversorgung immer wieder an die Gesellschaft, die Technik anpassen. Denken Sie nur an die Entwicklungen in der Telekommunikation: Was hätten Sie vor zwanzig oder vor zehn Jahren unter Grundversorgung verstanden, und was verstehen Sie heute unter Grundversorgung? Dasselbe gilt für den öffentlichen Verkehr oder für den Strommarkt, und man könnte noch viele weitere Bereiche aufzeigen.

Es ist klar, dass es in all diesen Bereichen um die Solidarität geht. Ohne Solidarität zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, zwischen den verschiedenen Regionen gibt es eben auch keine Grundversorgung, so, wie wir sie verstehen. Diese Solidarität ist das Rezept, sie ist eigentlich die Grundlage unseres wirtschaftlichen und sozialen Erfolgs.

Nun stellt sich also die Frage, ob es eine zusätzliche Bestimmung in der Bundesverfassung braucht. Meines Erachtens ist es sinnvoll, wenn wir da zuerst schauen, was heute schon in der Bundesverfassung steht. Es gibt eine Bestimmung, die besagt, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen müssen. Damit sind zwei Grundgedanken verbunden: Die Grundversorgung muss allen Personen zugänglich sein, und alle sollen die Leistungen der Grundversorgung zu vergleichbaren Bedingungen in Anspruch nehmen können.

Nun stellt sich die Frage, ob man hier nicht noch konkreter werden und mit einem zusätzlichen Verfassungsartikel sagen müsste, von welchen Sachgebieten man spricht. Es stellt sich die Frage, ob man in einem zusätzlichen Verfassungsartikel nicht auch sagen müsste, dass die Leistungen erschwinglich - und zwar für alle erschwinglich - sein müssten. Es stellt sich auch die Frage, ob ein zusätzlicher Verfassungsartikel nicht auch etwas zur Finanzierung dieser Grundversorgung sagen müsste. Das sind die Fragen, die sich stellen.

Ich habe vorhin nur drei Themenbereiche, nämlich Strom, öffentlicher Verkehr und Telekommunikation, aufgezählt. Sie denken nun aber daran, auch noch Angaben über das Wohnungswesen, die Lebensmittel, die Abfallentsorgung und die Wasserversorgung machen zu wollen. Damit ist klar, dass man in diesem zusätzlichen Verfassungsartikel nur sehr abstrakt und nur sehr allgemein bleiben kann, damit man für all diese Bereiche Aussagen machen kann. Damit würden Sie letztlich auch im programmatischen Diskurs oder im symbolischen Diskurs bleiben. Was sich nämlich an Schwierigkeiten zeigt, wenn es konkret wird - dieses [PAGE 269] Spannungsverhältnis zwischen Finanzierung und der Garantie, dass die Kosten für alle erschwinglich sein sollen, diese Interessenkonflikte -, all das können Sie mit einer solch allgemeinen Verfassungsbestimmung nicht auflösen; das müssen Sie dann in Zukunft immer im konkreten Einzelfall lösen. Deshalb kann eine solche allgemeine, abstrakte neue Verfassungsbestimmung nur programmatisch bleiben.

Der Bundesrat war schon früher der Meinung, dass eine solche rein programmatische Bestimmung in der Bundesverfassung keinen Mehrwert bringt und deshalb nicht nötig ist. Nun hat Herr Nationalrat Thomas Hurter dem Bundesrat vorgeworfen, dass er trotzdem drei Varianten ausgearbeitet hat. Ich muss Ihnen einfach sagen: Das war der Auftrag des Parlamentes. Der Bundesrat nimmt gerne zur Kenntnis, dass Sie den Bundesrat dafür kritisieren, dass er Ihre Aufträge umsetzt. Wir werden das für ein anderes Mal gerne in Erinnerung behalten und dann vielleicht einmal mutig sein. Sie haben es nämlich als "mutig" bezeichnet, wenn wir die Aufträge des Parlamentes nicht umsetzen würden.

Der Bundesrat bleibt bei seiner ursprünglichen Meinung: Er erachtet einen zusätzlichen Verfassungsartikel zu diesem wichtigen Thema nicht für nötig.