Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2015-03-11
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
In fünf Punkten halte ich die Position der Sozialdemokratischen Partei in der Differenzbereinigung fest:
1. Der strikte Ausweisungsautomatismus in der Umsetzungsvariante des Nationalrates, der in der Frühjahrssession im letzten Jahr eine Mehrheit gefunden hat, verstösst gegen fundamentale Grundsätze unseres Rechtsstaates und gegen das Völkerrecht. Wer die Debatte im Ständerat gehört oder nachgelesen hat, stellt fest, dass der Ständerat gar kein Verständnis für diesen Lösungsansatz hat.
2. Der Beschluss des Nationalrates ging weit über das hinaus, was für eine wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative notwendig ist. Die Umsetzung einer Initiative wird dem Gesetzgeber, also der Bundesversammlung, übertragen. Der Nationalrat und der Ständerat sind verantwortlich dafür, dass diese Umsetzung auch den Grundsätzen der Bundesverfassung verpflichtet ist. Die Verhältnismässigkeit des staatlichen Handelns darf nicht ausser Kraft gesetzt werden.
3. Die Mehrheit im Nationalrat setzte damit nicht die Ausschaffungs-Initiative um, sondern bereits die Durchsetzungs-Initiative. Über diese hat die Bevölkerung nicht abgestimmt. Vor allem wurde diese bis zum heutigen Zeitpunkt nicht angenommen. Staatspolitisch ist dieses Vorgehen fragwürdig, auch wenn erstmals eine Durchsetzungs-Initiative einer angenommenen Initiative hinterhergeschickt wird.
Diese Durchsetzungs-Initiative will einen Deliktskatalog in die Bundesverfassung schreiben. Auch das wäre ein absolutes Novum in der Bundesverfassung. [PAGE 252]
4. Die SP hat die Ausschaffungs-Initiative abgelehnt. Wir haben im Parlament den Antrag gestellt, diese Initiative für ungültig zu erklären. Wir unterlagen sowohl bei der Volksabstimmung als auch im Parlament und anerkennen dies als Demokraten, auch wenn uns das äusserst schwer fällt.
5. Leider haben wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Somit ist das Parlament, also wir in diesem grossen Saal und der Ständerat, dafür verantwortlich, dass Eingriffe in die Grundrechte durch die Bundesversammlung vermieden werden. Es kann nicht sein, dass die Richter aufgrund einer verfassungsrechtlich unwürdigen Gesetzgebung die Arbeit des Parlamentes korrigieren. Diese Aufgabe haben die Gerichte auch gemäss der Verfassung nicht. Nach dem misslungenen Versuch in unserem Rat in der letzten Frühjahrssession, die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative aufgrund der Durchsetzungs-Initiative zu gestalten, legt der Ständerat nun ein hartes Konzept vor - ich betone noch einmal: ein hartes Konzept! Der Ständerat hat den Katalog der Delikte genauer umrissen. Verbrechen im Bereich der Gewalt- und Sexualstraftaten, des Menschenhandels und des Drogenhandels sowie der Einbrüche und des Sozialhilfemissbrauchs sind im Katalog enthalten. Der Katalog ist auch viel differenzierter als alle bisherigen Varianten. Darin enthalten ist, als Beispiel, auch die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland. Bei Vergehen und Antragsdelikten wird mit der ständerätlichen Lösung auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet. Dafür wird der nichtobligatorische Landesverweis für leichtere Delikte wieder eingeführt.
Die SP-Fraktion unterstützt den Beschluss des Ständerates, dass die Verhältnismässigkeit mit der Härtefallklausel gewahrt bleibt. Hier hat der Ständerat die richtigen Mehrheitsbeschlüsse gefasst. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden darum den Beschluss des Ständerates unterstützen. Die Minderheitsanträge Rutz Gregor und die beiden Einzelanträge Brand lehnen wir ab. Dem Minderheitsantrag Schenker Silvia stimmt die SP-Fraktion zu.