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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2015-03-11

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-11

Wortprotokoll

Herr Portmann, der Vorschlag, den wir das letzte Mal besprochen haben, nimmt diese Gedanken absolut auf. Es war nie Ziel der Initiative, wegen Bagatelldelikten Ausweisungen zu verfügen. Die Initiative knüpft an die altrechtliche Landesverweisung an, welche - es sei hier noch einmal daran erinnert - auch bereits Tatbestände kannte, die zwingend eine Landesverweisung zur Folge hatten. Der Unterschied ist einfach, dass sich die öffentliche Sicherheit seither nicht verbessert hat und wir darum der Auffassung waren und sind, der Umfang, der Kreis und der Katalog der Delikte müssten erweitert werden.

Der Vorschlag, den wir das letzte Mal besprochen haben, nimmt eine Abstufung vor: schwere Delikte, welche eine sofortige Ausweisung zur Folge haben müssen, und leichtere, welche erst im Wiederholungsfall zu einer Ausweisung führen. Bagatelldelikte sind darin gar nicht enthalten. Das ist der Sinn der Übung: Wir wollen die öffentliche Ordnung und Sicherheit steigern. Wir haben das Verhältnismässigkeitsprinzip beachtet. Nur bei den Delikten, bei welchen wir es als verhältnismässig erachten, muss die Ausweisung eine zwingende Folge sein.

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