Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-06-17
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-17
Wortprotokoll
Die beiden parlamentarischen Initiativen, die Initiative Zisyadis vom 18. März 2010 und die Initiative Prelicz-Huber vom 19. März 2010, fordern die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, auch als "bedingungslose Grundsicherung" oder als "existenzsicherndes Einkommen" bezeichnet. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die parlamentarischen Initiativen an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2011 vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 20 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den parlamentarischen Initiativen Zisyadis bzw. Prelicz-Huber keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Zisyadis Folge zu geben.
Die Minderheit teilt die Argumentation des Initianten und sieht einen dringenden Handlungsbedarf bei der finanziellen Entlastung von Menschen an der Armutsgrenze. Ausserdem ist die Kommissionsminderheit der Meinung, dass das Grundeinkommen das aktuelle System der sozialen Sicherheit, welches vor grossen Problemen steht, ersetzen würde und damit weitgehend kostenneutral wäre. Die Minderheit favorisiert die Initiative Zisyadis, weil diese offener ausgestaltet ist und somit in einer zweiten Phase mehr Handlungsspielraum bieten würde als die parlamentarische Initiative Prelicz-Huber, welche eine konkrete neue Verfassungsbestimmung vorschlägt.
Unter dem Grundeinkommen ist die Ausrichtung eines einheitlichen Einkommens durch den Staat zu verstehen, nicht abhängig von Einkommen, Vermögen oder Beruf, sondern einzig aufgrund der Existenz. Nach der Vorstellung des Initianten wäre das Grundeinkommen mit anderen Einkommen kumulierbar, würde aber die Befriedigung der Grundbedürfnisse ermöglichen. Diese neue Art der Einkommensverteilung wäre transparent, einfach in der Anwendung, kontrollierbar, und zusammen mit anderen Einkommen könnte ein Abstieg in die Armut vermieden werden. Verwiesen wird dabei auch auf die Ergebnisse des NFP 45, welche einen dringenden Handlungsbedarf bei der finanziellen Entlastung von Menschen an der Armutsgrenze aufzeigten.
Wie erwähnt, beantragt die SGK mit 19 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 20 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den parlamentarischen Initiativen Zisyadis bzw. Prelicz-Huber keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass unser historisch gewachsenes Sozialversicherungssystem für die soziale Sicherheit ein gutes Netz bietet, auch wenn noch einzelne Lücken bestehen dürften. Für Menschen, welche durch das Sozialversicherungsnetz fallen, gibt es die Sozialhilfe. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als zentral, dass Menschen mit Erwerbsarbeit ihre eigene Existenz und die Existenz ihrer Angehörigen gewährleisten können. Mit einem Grundeinkommen würde der Arbeitsanreiz genommen oder vermindert. Dies hätte wiederum Rückwirkungen auf das Sozialversicherungssystem und die Steuereinnahmen und würde die Finanzierung des Systems selbst gefährden. Die klare Kommissionsmehrheit ist daher der Überzeugung, dass die Existenzsicherung über das bestehende Sozialversicherungsnetz, insbesondere durch eine bessere Koordination und Zusammenarbeit, anzustreben ist.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte das aktuelle System der sozialen Sicherheit nicht völlig ersetzen, sprechen wir doch von einem Betrag von zwischen 2000 und 2500 Franken pro Monat. Unser Netz der sozialen Sicherheit ist insbesondere auch in der Lage, spezifische Bedürfnisse durch unterschiedliche Leistungen zu befriedigen, so etwa durch Kostenrückerstattung der Krankenversicherung, durch Rehabilitationsmassnahmen der IV oder durch arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung.
An der Kommissionssitzung wurde uns von der Verwaltung ein Bericht des Bundesrates zur allgemeinen Erwerbssicherung in Aussicht gestellt; er ist voraussichtlich im Herbst zu erwarten. Dieser Bericht wird neben der spezifischen Fokussierung auf die allgemeine Erwerbssicherung auch Alternativen erläutern. Darunter ist auch die Frage des Grundeinkommens zu verstehen. Wir werden daher auch dann, wenn wir diesen Initiativen keine Folge geben, Grundlagen zum Thema erhalten.
Im Zusammenhang mit den beiden parlamentarischen Initiativen hat die Kommission auch die Petition "Für ein bedingungsloses Einkommen" von Fabian Stofer (10.2003) behandelt. Die Forderung der Petition ist die gleiche wie jene der Initiativen, und ihr Anliegen kann als Antrag zu den obenbehandelten parlamentarischen Initiativen eingebracht werden. Gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat die Kommission die Petition deshalb im Rahmen der Beratung der zwei parlamentarischen Initiativen behandelt und ihr keine Folge gegeben.
Ich bitte Sie, gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit den Initiativen keine Folge zu geben.
[VS]