Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-12-11
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 15 präzisiert Ihre Kommission, dass der Einsatz sofort beendet werden muss, wenn die verdeckte Ermittlungsperson in schwerwiegender Weise von den Instruktionen abweicht. Das Ermessen bei der Beurteilung, ob dieser Fall einer schweren Pflichtverletzung entspricht, muss berücksichtigen, dass jegliche Eigendynamik der verdeckten Ermittlungsperson aus rechtsstaatlichen Überlegungen abzulehnen ist.