Cathomas Sep · Nationalrat · 2011-06-17
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-17
Wortprotokoll
Mit der Motion 10.3344 der UREK wird der Bundesrat beauftragt, ein Koordinationsgesetz für die Optimierung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien zu schaffen. Damit sollen die Verfahrensschritte aller beteiligten Behörden auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden zeitlich und inhaltlich koordiniert werden sowie die Querbezüge zwischen den verschiedenen Gesetzeswerken in den Bereichen Raumplanung, Umwelt, Konzessionswesen, Bau usw. optimiert werden.
Am 15. Juni 2010 hat unser Rat die Motion mit 149 zu 5 Stimmen angenommen und zuhanden des Ständerates verabschiedet. Die Behandlung dieses Geschäftes im Ständerat erfolgte in der Frühjahrssession 2011. Die Stossrichtung der Motion wurde vom Ständerat grundsätzlich begrüsst. Die mit der Motion verlangte Verpflichtung zum Erlass eines Koordinationsgesetzes wurde jedoch mit der Begründung eines zu starken Eingriffs in die kantonalen Kompetenzen infrage gestellt. Aufgrund dieser Überlegungen hat der Ständerat den Motionstext in der Art modifiziert, dass der Bundesrat den nötigen Spielraum zur sachgerechten Erfüllung der Motion erhält, ohne in unzulässiger Art und Weise in die kantonalen Verfahren einzugreifen. Mit der modifizierten Motion soll nicht ausschliesslich auf den Erlass eines Koordinationsgesetzes fokussiert werden, sondern es soll geprüft werden, ob die angestrebte Beschleunigung der Bewilligungsverfahren auch durch andere gesetzliche Anpassungen oder andere geeignete Massnahmen erreicht werden könnte. In der Umsetzung der Motion sollen auch die Arbeiten am Bericht zur Erfüllung der von beiden Räten bereits früher genehmigten Motion 09.3726, "Erneuerbare Energien. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren", koordiniert werden.
Die UREK hat das Geschäft am 9. Mai 2011 behandelt. Gemäss den Abklärungen des Bundesamtes ist die verbindliche Vorgabe eines Koordinationsgesetzes verfassungsrechtlich schwierig, weil der Bund in diesem Bereich nicht über umfassende Kompetenzen verfügt. Die Verfassung müsste hiefür geändert werden. Aufgrund dieser Ausgangslage kann die nun vom Ständerat vorgeschlagene offene Formulierung für die Erteilung eines Auftrags befürwortet werden.
Die UREK beantragt einstimmig, dem vom Ständerat modifizierten Motionstext zuzustimmen. Ich bitte Sie, den einstimmigen Beschluss der Kommission zu bestätigen.