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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-12-12

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-12

Wortprotokoll

Auch hier hat sich die Kommission - mit 11 zu 0 Stimmen - dem Nationalrat angeschlossen. Die Anpassung erfolgt damit auch im Ausländergesetz bei Artikel 78 Absatz 4; ich sage dies nur, damit diese Differenz dann bereits bereinigt ist und wir sie dort nicht nochmals behandeln müssen.

Es geht ja hier um die Frage, ob die Formulierung "in seiner Existenz konkret gefährdet" oder "konkret gefährdet" lauten soll. Bereits in meinen Ausführungen in der letzten Runde habe ich klargestellt, dass bei der Prüfung der Unzumutbarkeit die heutige Praxis nicht geändert werden soll, unabhängig davon, ob die Formulierung im Gesetz "konkret gefährdet" oder "in seiner Existenz konkret gefährdet" lautet. Heute lautet die gesetzliche Formulierung "konkrete Gefährdung".

Ziel des Revisionsvorschlages war es, die Beispiele im Gesetz aufzuführen, die Grenzen festzulegen und die Unsicherheiten zu beseitigen. Daher wurden diese Beispiele aufgeführt. Sie sollten mithelfen, aus der Praxis heraus eben Klarheit zu schaffen. Daher wurde die Änderung so vorgeschlagen. Zuhanden der Materialien ist dies jetzt im Rahmen der Diskussion in den Kommissionen und im Plenum auch festgehalten. Materiell besteht keine Differenz mehr. Nochmals: Die heute bestehende Praxis darf nicht erweitert werden, sie soll aber auch nicht enger gefasst werden. Das ist die Meinung der Kommission.

Ich beantrage Ihnen daher im Namen der Kommission, sich auch hier dem Nationalrat anzuschliessen.