Jans Beat · Nationalrat · 2015-03-03
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-03
Wortprotokoll
Ich vertrete hier wegen der Kürze der Zeit drei Minderheitsanträge.
Der erste betrifft Artikel 15 Absätze 6 und 7. Da geht es um die Sistierung von Nutzungsbeschränkungen. Eine Zweitwohnung kann unter bestimmten Bedingungen als Erstwohnung gelten und muss dann nicht ausgeschrieben werden. Das ist der Fall, wenn ein besonderer Umstand eingetreten ist, also ein Todesfall oder ein Wohnungswechsel, oder aber dann, wenn die öffentliche Ausschreibung nicht funktioniert hat, wenn erfolglos nach Personen gesucht wurde. Weil wir glauben, dass dies Tür und Tor für Ausnahmen öffnet, möchte ich mit meinem Antrag erreichen, dass diese beiden Punkte kumulativ gelten, dass also einerseits der besondere Umstand und andererseits zusätzlich die Tatsache, dass man die Wohnung nicht vermieten konnte, gelten müssen, damit die Nutzungsbeschränkungen sistiert werden.
Bei Artikel 24a bitte ich Sie, die Änderung des Ständerates gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zu streichen. Hier hat der Ständerat etwas eingefügt, was sehr schwer verdaulich ist. Aus meiner Sicht geht es hier um einen extremen Spezialfall. Wenn Sie also vor Dezember 2007 bei einer Vorabklärung eine positive Antwort der Behörde erhalten haben, können Sie allenfalls Ihre Baubewilligung, auch wenn sie nach dem Jahr 2012 erteilt wird, geltend machen. Hier wird also die Vorabklärung durch die Baubehörde quasi zu einem Rechtstatbestand erhoben, und uns ist völlig unklar, welche Fälle hier überhaupt gemeint sind. Das ist also mitnichten selbsterklärend. Man schafft hier Ausnahmen auf Vorrat, unnötige Gesetzesartikel nach dem Motto, das ein Kommissionsmitglied bei der Begründung tatsächlich so gesagt hat: "Wenn es nichts nützt, dann schadet es nichts." Das ist, mit Verlaub, keine seriöse Gesetzgebung.
Schliesslich zu Artikel 28: Hier geht es um die Dringlichkeit. Ich meine, dass das eine wichtige Frage ist. Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, kann von den Räten für dringlich erklärt werden. Wir wissen das, wir haben das auch schon getan. Hier beantragt nun die Kommissionsmehrheit diese Dringlichkeit, und wir bitten Sie, das abzulehnen. Aus unserer Sicht wäre das klar eine Praxisänderung, denn die Dringlicherklärung wird üblicherweise dann gemacht, wenn sich erstens alle einig sind und wenn es zweitens um eine provisorische Lösung geht. Die Idee der Dringlicherklärung ist für Fälle, in denen man sagen muss: Wir müssen sofort handeln - das Ganze ist befristet, es wird hier nach dem Antrag der Mehrheit auf zehn Jahre befristet -, wir müssen kurzfristig etwas machen und haben dann Zeit, um etwas Besseres zu bringen. Hier ist das aber anders, man will irgendetwas durchdrücken, in der Hoffnung, damit Rechtssicherheit zu schaffen.
Leider wird man damit wahrscheinlich das Gegenteil erreichen. Denn solange die Referendumsfrist nicht abgelaufen ist, haben Sie diese Rechtssicherheit nicht. Es wäre möglich, dass wir ein Gesetz für dringlich erklären und es in Kraft treten lassen könnten, gegen das dann das Referendum ergriffen werden könnte. Es würde dann quasi wieder auf den Haufen geworfen. Damit dienen Sie niemandem - damit schaffen Sie die Rechtssicherheit, um die es in diesem Gesetz eben geht, gerade nicht. Wir haben jetzt eine geltende Verordnung. Die würde im schlimmsten Fall, wenn das Gesetz in der Referendumsabstimmung abgelehnt würde, weiterhin gelten. Diese Verordnung ist nicht optimal, sie ist eben auch aus Sicht der Rechtssicherheit nicht ideal.
Sehen Sie also bitte davon ab, dieses Gesetz für dringlich zu erklären. Es wäre eine Art Zwängerei, die gar nicht nötig ist. Ich meine, dass wir mit dem Kompromiss mehr Rechtssicherheit schaffen, weil das Referendum wahrscheinlich abgewendet werden kann.
[VS]