Girod Bastien · Nationalrat · 2015-03-03
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-03
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag bezog sich auf die Plattformwohnungen. Nachdem jene Bestimmung gestrichen wurde, ist er nicht mehr aktuell, und ich ziehe ihn zurück. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, hier etwas zum zentralen Thema dieses Blocks zu sagen, nämlich zur Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen. Das ist der blinde Fleck des Kompromisses. Mit dieser Umwandlung ist das Risiko verbunden, dass gerade auch die Bergbevölkerung unter diesem Gesetz leiden wird. Die Ecoplan-Studie, die das Gesetz beurteilte, zeigt es klar: Es besteht die Gefahr, dass aus der Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen sogar zusätzlicher Druck auf den Erstwohnungsmarkt resultiert und dass dieser somit in Bedrängnis kommt. Das kann ja nicht das sein, was wir hier wollen. Deshalb wäre es wichtig, auch dort Massnahmen vorzusehen, wenn wir schon diese Verschärfung verursachen. Die Massnahmen, die Artikel 13 enthält, sind sehr schwach formuliert: Sie sind nicht verbindlich. Es ist den Kantonen überlassen, sie zu treffen, notabene jenen, die das Problem, welches die Initiative aufgriff, zu spät erkannt haben und zu spät angegangen sind.
Schliesslich bitte ich Sie auch, die Dringlicherklärung abzulehnen. Es gibt keinen Grund, einen solchen Beschluss zu fassen. Der Antrag auf Dringlicherklärung ist gewissermassen aus dem Hochmut der Kommission geboren. Das sieht man insbesondere, wenn man die alte Version ansieht. Es kann doch nicht sein, dass ein Gesetz, welches eine Initiative verwässert, auch noch für dringlich erklärt wird, sodass es in Kraft tritt, noch bevor darüber abgestimmt werden kann.
Die Anträge der Minderheiten Thorens Goumaz und Semadeni sind für uns Grüne so wichtig, dass wir das Gesetz nicht unterstützen können, wenn sie nicht angenommen und somit keine griffigen Massnahmen beschlossen werden, um die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen zu verhindern. Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie diese Anträge unterstützen.