Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-11
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-11
Wortprotokoll
Ich kann mich heute nur zur Motion Zäch äussern und nicht zu den beiden Parlamentarischen Initiativen Cavalli und Vallender, die in der ersten Phase der Behandlung sind.
Zur Beantwortung des Postulates Ruffy 94.3370, das verlangte, dass unter bestimmten Voraussetzungen direkte aktive Sterbehilfe erlaubt sein sollte, setzte der Bundesrat 1997 eine Arbeitsgruppe unter dem Präsidium von alt Ständerätin Josi Meier und mit Fachleuten aus Medizin, Ethik und Jurisprudenz ein. Diese Arbeitsgruppe kam einstimmig zum Schluss, dass die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe ausdrücklich im Gesetz geregelt werden sollten. In seinem Bericht vom Juli des letzten Jahres kam der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Arbeitsgruppe zum Schluss, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der passiven und der indirekten aktiven Sterbehilfe erfolgen sollte.
Die Überlegungen des Bundesrates sind folgende: Die Sterbehilfe betrifft das Leben und damit das höchste Rechtsgut überhaupt. Deshalb sollte die Festlegung der Grenze zwischen erlaubter und nicht erlaubter Tötung vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorgenommen und nicht den medizinischen Wissenschaften überlassen werden. Eine klare gesetzliche Grundlage böte den Vorteil, Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Trotz dieser Argumente würde es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt aber vorziehen, wenn Ihr Rat die Motion Zäch nur als Postulat überweisen würde. Diese Haltung hat ihren Grund darin, dass sich die politische Diskussion darüber, wie weit die Hilfe zum und beim Sterben gehen soll, aufgrund von Ereignissen in der jüngeren Zeit noch einmal ausgeweitet hat. Ich denke dabei an die Todesfälle in Alters- und Pflegeheimen des Kantons Luzern wie auch an die Reglementierung der Aktivitäten von Sterbehilfeorganisationen in Altersheimen durch die Stadt Zürich. Diese beiden Ereignisse haben sehr viel Betroffenheit ausgelöst; unter anderem ist die Parlamentarische Initiative Vallender Zeugnis davon. Vor diesem Hintergrund erscheint dem Bundesrat ein behutsames Vorgehen angezeigt. Die erwähnten Geschehnisse sollen Anstoss sein, um insbesondere auch die Regelung der Beihilfe zum Selbstmord noch einmal zu überdenken.
Ein vorsichtiges Voranschreiten erscheint dem Bundesrat aber auch darum angezeigt, weil ja selbst in Bezug auf die passive und indirekte aktive Sterbehilfe noch keine definitiven Konzepte vorliegen, die auch Antworten auf heikle Grenzfragen geben. Ich denke dabei etwa an die Sterbehilfe bei Neugeborenen und bei unmündigen oder entmündigten Personen. Die Arbeitsgruppe "Sterbehilfe" hatte sich ja ausserstande gesehen, diese Fragen zu beantworten.
Wir haben deshalb in unserem Bericht zum Postulat Ruffy betreffend die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe auch gesagt, dass noch eine vertiefte Prüfung unerlässlich wäre und dass nochmals eine Expertenkommission eingesetzt werden müsste. Ob eine Expertenkommission der richtige Weg wäre, ist nochmals zu überprüfen. Auf jeden Fall wird diese Motion langwierige Arbeiten auslösen.
Heute ist im Parlament eine erste, wichtige Diskussion zur gesamten Problematik geführt worden. Diese Diskussion zeigte, dass noch nicht genügend Entscheidungsgrundlagen für eine konkrete künftige Gesetzgebung vorliegen.
Deshalb, ich wiederhole es noch einmal, scheint es dem Bundesrat richtig, das Anliegen von Herrn Zäch in der unverbindlicheren Form eines Postulates zu überweisen.