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Jans Beat · Nationalrat · 2015-03-03

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 4, der Formulierung des Bundesrates bzw. des Ständerates zu folgen. Die Mehrheit liefert hier eine Definition des Begriffs "Erstwohnung", die nicht brauchbar ist. Es geht also um die Frage: Wie definiert man "Zweitwohnung" und "Erstwohnung"? Der Ständerat und der Bundesrat haben gesagt: Es gibt zwei Kategorien von Zweitwohnungen. Die Mehrheit sagt nun: "Wir schaufeln alles, bei dem sich das irgendwie machen lässt, in die Kategorie 'Erstwohnung'." Das geht nicht.

Zunächst einmal widerspricht es dem gesunden Menschenverstand, dass eine touristisch bewirtschaftete Zweitwohnung eine Erstwohnung sein soll. Es widerspricht dem Sprachgefühl der Menschen. Wenn Sie hingehen und fragen: "Ist das jetzt eine Zweitwohnung oder eine Erstwohnung, wenn jede Woche neue Touristen ein und aus gehen?", dann werden alle sagen: "Natürlich ist das eine Zweitwohnung." Schon deshalb geht das eigentlich nicht.

Der zweite Grund ist natürlich der, dass Sie mit dieser neuen Definition in andere Gesetze eingreifen. Wenn Sie plötzlich sagen: "Touristisch bewirtschaftete Wohnungen sind Erstwohnungen", tangiert das auch das Raumplanungsgesetz. Dort sind wir von etwas anderem ausgegangen.

Die Absicht ist klar: Da von der Bundesverfassung gefordert wird, dass man ein Inventar der Erstwohnungen erstellen muss, will man möglichst viele Wohnungen in dieses Inventar aufnehmen. Das erreicht man natürlich, indem man die touristisch bewirtschafteten Wohnungen ebenfalls zu Erstwohnungen deklariert. Das ist aber ein Eigentor. Man soll die Gegner zwar nicht unbedingt daran hindern, dass sie Eigentore schiessen, aber man könnte sie vielleicht darauf aufmerksam, dass sie es tun. In der Umsetzungspraxis kommt es in etwa aufs Gleiche heraus, aber es wird bei der Umsetzung in den Gemeinden und den Kantonen einen relativ grossen Aufwand bewirken. Denken Sie daran, dass der Bundesverfassungsartikel zu den Zweitwohnungen auch die Pflicht enthält, ein Inventar der Erstwohnungen zu erstellen. Es wird für die betroffenen Gemeinden sehr viel aufwendiger, wenn man die touristisch bewirtschafteten Wohnungen dazuzählen muss. Dieses Inventar wird komplizierter, die Gemeinden haben einen grösseren Aufwand. Das bringt überhaupt nichts. Mit der Idee, dass diese Zweitwohnungen auch als Erstwohnungen gelten sollen, wird dieser Auftrag für die Gemeinden aufwendig, kompliziert und absurd.

Der Antrag der Mehrheit ist schlicht und einfach nicht durchdacht. Er ändert an der Umsetzung eigentlich nichts, schafft aber grosse Verwirrung und Unklarheit. Um es klar zu sagen: Das ist ein typisches Beispiel für schlechte Gesetzgebung.

Bitte folgen Sie der Minderheit!