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Rösti Albert · Nationalrat · 2015-03-03

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen namens der Kommission nochmals empfehlen, auf alle Fälle auf diese Vorlage einzutreten. Das Berg- und Tourismusgebiet braucht jetzt Rechtssicherheit. Sie wissen alle, dass der Tourismus aufgrund verschiedener Faktoren unter Druck ist, in jüngster Zeit natürlich speziell aufgrund der Frankenstärke, aber auch aufgrund der aktuell geltenden [PAGE 45] bundesrätlichen Verordnung zur Zweitwohnungs-Initiative. Diese Verordnung hat nämlich dazu geführt, dass insbesondere auch bei bestehenden Gebäuden praktisch kein Handlungsspielraum mehr besteht. Ich glaube, dass es nie die Meinung der Initianten war, dass sich das Berggebiet nicht mehr entwickeln können sollte und einfach zur Schutzzone degradiert und letztlich, am Schluss, als Folge davon, auch entvölkert würde. Heute ist aber keinerlei Handlungsspielraum gegeben.

Genau vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine Lösung gefunden. Damit wird einerseits klar die Verfassungsbestimmung umgesetzt, nämlich dass keine Zweitwohnungen gebaut werden dürfen in Gemeinden, in welchen der Zweitwohnungsanteil bei über 20 Prozent liegt, und andererseits wird ebenso der haushälterischen Bodennutzung und den notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten im Berggebiet Rechnung getragen. Da geht es um ganz einfache Dinge: um den Bau eines Vordaches oder eines geschützten Eingangs bei einem alten Haus, um den Ausbau eines Badezimmers, das etwas grösser werden soll, der eben einer Bestimmung zur Zulassung der Vergrösserung der Fläche in altrechtlichen Bauten bedarf - dafür braucht das Berggebiet dringend Lösungen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Grundsatz der Mehrheit der Kommission beachtet wird, wonach gerade die Besitzer altrechtlicher Bauten bei deren Nutzung frei sind. Es wurde jetzt auch in der Eintretensdebatte schon sehr stark kritisiert: Es kann ja nicht sein, dass hundertjährige oder noch ältere Häuser, die nie zum Zweitwohnungsanteil beigetragen haben, plötzlich einer Nutzungsbeschränkung unterliegen, während jene Personen, die vor zehn oder zwanzig Jahren Zweitwohnungen gebaut haben, machen können, was sie wollen. Das ist eine sehr zentrale Bestimmung, auch was die Eigentumsgarantie und die haushälterische Bodennutzung betrifft.

Ich gestatte mir noch eine Bemerkung zum Vorwurf, auch an die Kommissionsmehrheit, dass wir nicht bereits in der Kommission Kompromisse eingegangen seien: Klar ist, dass Kompromisse am Schluss kommen, das wissen alle; das hängt letztlich von Ihnen ab. Wir sind auch noch nicht in der Differenzbereinigung. Und eines sage ich jetzt auch: Diese Kompromissvariante ist ja nicht so weit weg vom Kommissionsvorschlag.

Es ist klar, dass die Kommission auch keine Kompromissbereitschaft auf der anderen Seite gefunden hat. Schauen Sie die grosse Zahl von Minderheitsanträgen an. Wenn wir diese Minderheitsanträge, die ich im Namen der Kommissionsmehrheit natürlich klar ablehne, als Kompromiss nehmen würden, dann hätten wir gar keine Entwicklungsmöglichkeit im Berggebiet. Deshalb war es nicht an der Mehrheit der Kommission, hier auf einen Kompromiss einzuschwenken.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und entsprechend den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.