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Semadeni Silva · Nationalrat · 2015-03-03

Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist für Eintreten, aber auch für Rückweisung an den Bundesrat, so, wie es die Anträge der Minderheit I (Girod) und - etwas radikaler - der Minderheit II (Nordmann) verlangen. Falls keinem dieser Rückweisungsanträge zugestimmt wird, setzen wir uns für die Verbesserung der Vorlage ein. Wir wollen eine sorgfältige, berggebietsfreundliche, aber auch verfassungskonforme Umsetzung des Volksentscheids. Ich hoffe, dass der Nationalrat heute in wichtigen Punkten Verbesserungen beschliessen wird.

Wir brauchen ein gutes Gesetz, denn der Bau von Zweitwohnungen ohne Ende ist keine Perspektive für den Schweizer Tourismus und für die Schweizer Berggebiete. Die Zersiedelung durch den Zweitwohnungsbau frisst sichtbar die Attraktivität der Ferienregionen auf, und die Fehler der Vergangenheit belasten die Zukunft der Tourismusregionen. Die Fachleute warnen seit Jahrzehnten vor dem Bumerangeffekt dieser Art von Tourismuspolitik. Ich darf hier Jürg Schmid zitieren, den Direktor von Schweiz Tourismus. Er hat vor einem Jahr in der "Engadiner Post" klar gesagt: "Die Marketinguntersuchungen zeigen, dass der Hauptgrund für Reisen in die Schweiz" - was denn sonst? - "die Schönheiten der Natur sind! Es sind nie die verbauten Hänge, welche die Gäste anlocken. Darum hat man im richtigen Moment einen Stopp gemacht. Spätestens in zehn bis fünfzehn Jahren wird man sehen, dass die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative richtig war."

Es geht bei diesem Zweitwohnungsgesetz also um ein Gut, das dem Schweizervolk sehr wichtig ist, um ein Gut, das auch für den Tourismus sehr wichtig ist, nämlich um die Landschaft. Es geht um unsere Natur- und Kulturlandschaft. Das Parlament hat gegen die Auswüchse im Zweitwohnungsbau leider nie wirksame Regelungen treffen können. Mit dem Raumplanungsgesetz wird nur ein nicht genauer definiertes "ausgewogenes" Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen angestrebt. In vielen Tourismusgemeinden ist die Zweitwohnungsquote aber sichtbar unausgewogen. Sie beträgt nicht selten 50, 60, 70, 80 Prozent! So haben Volk und Stände am 11. März 2012 die Notbremse gezogen und die Weber-Initiative angenommen. In meinem Kanton, dem Bergkanton Graubünden, haben trotz massiver Gegenpropaganda 43 Prozent Ja gesagt. Das ist nicht nichts.

Auch der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vom Juni 2013, dass die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative dem Schweizer Tourismus Chancen bietet. Sie erhöht nämlich den Anreiz, andere und bessere Geschäftsmodelle umzusetzen, welche nicht auf die bauliche Expansion, sondern auf die Erneuerung und bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur setzen. Das Zweitwohnungsgesetz kann sich langfristig also positiv auf die Entwicklung des Schweizer Tourismus im Berggebiet auswirken; dies lese ich auch im erwähnten Bericht des Bundesrates.

Voraussetzung ist allerdings, dass bei den Verantwortlichen in den Tourismusregionen ein strategisches Umdenken stattfindet. Genau diese haben aber dafür gesorgt, dass in den Entwurf zum Zweitwohnungsgesetz alle nur denkbaren Ausnahmeregelungen Eingang gefunden haben und dass er Schlupflöcher aufweist. "Das Heulen lohnte sich", kommentierte die Zeitung "Südostschweiz" schon beim Start der Vernehmlassung zum löchrigen Gesetzentwurf des Bundesrates. "Schamloser Verfassungsbruch" betitelte im Oktober 2014 der Zürcher Rechtsprofessor Alain Griffel seinen Kommentar zum Zweitwohnungsgesetz nach der Behandlung im Ständerat. "Die verfassungswidrigen Ausnahmen werden [PAGE 37] Nachbarn und Umweltorganisationen in zahllosen Fällen dazu zwingen, den Rechtsweg bis ans Bundesgericht zu beschreiten", warnte er. Auch Bundesrätin Leuthard gab im Ständerat zu, dass der Bundesrat den verfassungsrechtlichen Spielraum bereits ausgereizt hätte. Alles umsonst - vergleicht man den bundesrätlichen Entwurf mit einem durchlöcherten Emmentaler Käse, ist dazu zu sagen: Vom Käse ist nach den Beratungen des Ständerates und der UREK-NR kaum mehr als die Rinde übrig geblieben.

Die Vorlage zum Zweitwohnungsgesetz enthält zu viele Ausnahmen. Die Kernbestimmung des Zweitwohnungsartikels in der Verfassung ist die Grenze von 20 Prozent an kalten Betten in einer Gemeinde. Sowohl der Gesamtwohnungsbestand wie auch die Wohnnutzfläche von Zweitwohnungen sind auf 20 Prozent begrenzt. Das in Artikel 8a des Raumplanungsgesetzes nur vage definierte "ausgewogene Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen" ist nun in der Verfassung klar festgelegt: Das Höchstmass sind 20 Prozent Zweitwohnungen. Wo die 20-Prozent-Quote überschritten wird, dürfen keine neuen kalten Betten erstellt werden. Eigentlich ist es einfach, weil es die Verfassung sagt. Auch das Bundesgericht hat klargemacht, dass die Vorschrift, dass es in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine neuen kalten Betten geben darf, der harte Kern des Verfassungsartikels ist.

Wir als Gesetzgeber müssen nun die Ausführungsvorschriften konkretisieren. Das Bundesgericht meinte, dies gelte insbesondere für Baubewilligungen für bestimmte intensiv genutzte Arten von Zweitwohnungen - das sind die warmen Betten, neu "touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen" genannt - wie auch bei Umnutzungen von Erst- in Zweitwohnungen sowie bei Erweiterungen altrechtlicher Gebäude.

Im Zweitwohnungsgesetz sind Bundesrat, Ständerat und die UREK des Nationalrates leider sehr weit gegangen und haben auch den harten Kern des Verfassungsartikels durchlöchert. Ich zähle drei Beispiele auf: Neue Zweitwohnungen sind laut Artikel 7 des Entwurfes zum Zweitwohnungsgesetz auch bei Überschreitung der 20-Prozent-Grenze erlaubt, wenn sie auf einer kommerziellen Vertriebsplattform zur Vermietung angeboten werden. So können weitere Zweitwohnungen auf der grünen Wiese entstehen, für die es kaum eine Nachfrage gibt und die somit kalte Betten darstellen.

Was für mich noch schlimmer ist: Angeblich unrentable Hotels können auch in Gemeinden mit einer Zweitwohnungsquote von über 20 Prozent vollumfänglich zu Zweitwohnungszwecken umgenutzt werden - verfassungswidrig! Renovationsbedürftige Hotels - die nicht selten historisch wertvoll und oft an prominenter Lage sind - führen dann zu neuen Parzellen für Zweitwohnungen. Die Verfassung wird verletzt, das Hotelsterben dadurch gefördert, die Tourismusregionen werden geschwächt. Sie sind schon geschwächt, sie sind es aber nicht erst seit dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank zur Freigabe des Frankenkurses.

Und weiter: Darf man Erstwohnungen uneingeschränkt zu Zweitwohnungen umnutzen? Das ist ein weiterer Punkt. Gegen eine Umnutzung unter klar umschriebenen Voraussetzungen, z. B. beim Erbgang oder als Massnahme zur Erhaltung von Dorfkernen, ist nichts einzuwenden. Die generelle Freiheit zur Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen verletzt aber den harten Kern des Verfassungsartikels, und diese Freiheit ist durch die Eigentums- bzw. Bestandesgarantie nicht absolut geschützt. Wir werden später noch darüber diskutieren.

Zudem dürfen Tourismuszentren und periphere Gemeinden, die unter Abwanderung leiden und keine Nachfrage nach Erstwohnungen aufweisen, nicht in denselben Topf geworfen werden; das macht aber dieser Gesetzentwurf. Für die Randregionen ist die freie Umnutzung wie auch die freie Erweiterung altrechtlicher Gebäude gerechtfertigt. Die Vertreter der alpinen Kantone kämpfen aber stur für die uneingeschränkte Umnutzungsfreiheit für alle Regionen. In den Tourismuszentren ist dann das Risiko gross, dass es zu einer Verknappung von Erstwohnungen, zur Verödung der Dorfkerne und zu unerwünschten raumplanerischen Entwicklungen kommt.

È per questo che il PS voterà l'entrata in materia, ma appoggerà anche l'una o l'altra proposta di rinvio. Se non verranno accettate, il PS si impegnerà nel dibattito per migliorare la legge nei punti principali. Se oggi si presenta la possibilità di trovare almeno in alcuni punti un compromesso accettabile lo sosterremo. Le regioni di montagna meritano una legge ben fatta.