Bäumle Martin · Nationalrat · 2015-03-03
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-03
Wortprotokoll
Bei diesem Block können wir festhalten, dass sich die Situation markant entspannt hat. Grundsätzlich werden die Grünliberalen den Anträgen der Mehrheit zustimmen, aber mit Ausnahmen: Wir werden bei Artikel 2 Absatz 4 der Minderheit Jans folgen, die hier eine etwas stärker einschränkende Formulierung wünscht.
Aus unserer Sicht ist dies kein Kernpunkt in diesem Block 1 und auch kein Killerkriterium. Entscheidend ist eigentlich Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c, verbunden mit Artikel 8. Artikel 8, wie er vom Ständerat formuliert worden war, wurde zumindest als latent verfassungswidrig oder, je nach Umsetzung, sogar als verfassungswidrig bezeichnet. Es gibt ein Problem mit den Plattformwohnungen, die genauer zu definieren wären; man versucht, in Artikel 8 zu definieren, was gilt und wie es gelten soll. In diesem Sinne ist der Kompromiss, der gefunden wurde, indem man Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c streicht, ein guter Kompromiss. Er führt zu einer Klarifizierung und zur Entfernung eines verfassungsrechtlichen Problems. Zusammen mit der Streichung von Artikel 8 führt dies auch zu einer deutlichen Entschlackung.
Ich möchte aber an dieser Stelle noch eine Lanze für den Einzelantrag Vogler brechen. Wir werden diesen Antrag nicht unterstützen; es wäre ein Weg gewesen, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit in diesem verfassungskritischen Punkt das Thema der Bergkantone nochmals hätte aufgegriffen werden können. Herr Vogler hat sich bemüht, hier einen Kompromiss zu suchen. Er ist jetzt natürlich quasi von der Realität überholt worden. Trotzdem möchte ich ihm an dieser Stelle danken. Er versucht das, was wir in der Kommission auch versucht haben: Er will einen Weg aufzeigen. Vielleicht hat auch sein Antrag dazu geführt, dass der Druck so gross wurde, dass die SVP-Fraktion jetzt den [PAGE 49] Schluss gezogen und gesagt hat: "Streichen wir das Ganze, und unterstützen wir die Anträge der Minderheiten Badran Jacqueline und Semadeni." Es ist in diesem Rat ja eher eine Seltenheit, dass sich links und rechts finden.
In diesem Sinne denke ich: Wenn Sie in diesem Block den Anträgen Amstutz, Huber bzw. der Minderheit folgen, ist die Lage bei diesem Block weitgehend entspannt. Ich bitte Sie trotzdem, die Minderheit Jans noch zu unterstützen. Gleichzeitig bitte ich Sie, die übrigen Einzelanträge klar abzulehnen. Sie bringen keinen zusätzlichen Nutzen, es sind zum Teil unnötige Aufweichungen, die wir in diesem Gesetz nicht mehr machen sollten. Es wurde schon einiges aufgeweicht, und das Gesetz ist im Vollzug sowieso schon problematisch. Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu votieren.