Lexipedia

Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2001-12-11

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11

Wortprotokoll

Ich darf zuerst noch ganz kurz eine persönliche Antwort an Herrn Baumann J. Alexander geben, der mich ja auf meine Interessenlage in dieser Sache angesprochen hat: In der Tat, Herr Baumann, führen wir zurzeit eine Untersuchung durch, an der mein Institut beteiligt ist. Es handelt sich um eine Untersuchung bei der Schweizer Ärzteschaft zum Thema des Ausmasses der direkten und indirekten Sterbehilfe. Es ist eine Untersuchung, die Mitarbeiterinnen von mir durchführen und die vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft und von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften finanziert wird. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich durchgeführt.

Gestatten Sie mir, noch kurz einige Kommentare aus der Sicht der Kommissionsmehrheit anzubringen: Ich glaube, wenn diese Debatte etwas gezeigt hat, dann sicher als erstes, dass dieses Thema eigentlich vertieft werden sollte. Wenn Sie an die vielen Aspekte der Fragestellung denken, die heute Morgen auf den Tisch des Hauses gelegt worden sind, dann sollten wir diesen Prozess jetzt wohl nicht stoppen, indem wir hier der Initiative keine Folge geben, sondern - wir sind ja in der ersten Phase - wir sollten dafür sorgen, dass die Diskussion weitergehen und vertieft werden kann. Wenn wir das tun - das ist der Eindruck der Kommissionsmehrheit -, sollten wir sämtliche Fragen ansehen, die heute thematisiert werden; Fragen der indirekten aktiven Sterbehilfe, aber eben auch der aktiven Sterbehilfe müssen hier thematisiert werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, weil hier Missverständnisse im Raum stehen, worum es bei der Parlamentarischen Initiative Cavalli geht: Es geht nicht, wie das von verschiedenen Referenten immer wieder gesagt worden ist, um eine Legalisierung; es geht nicht darum - wie das sogar polemisch gesagt worden ist -, dass die Tötung gesetzlich zu erlauben sei, sondern es geht um eine Strafbefreiungsklausel. Ich darf Sie Ihnen noch einmal vortragen, weil diese Formulierung sehr wichtig ist und viele Fragen beantwortet: Trotz weiterhin geltender Rechtswidrigkeit der Tat seien jene von einer Strafe zu befreien, "die aus Mitleid" - das Motiv - "einen unheilbar und schwer kranken, vor dem Tode stehenden Menschen" - ein klarer medizinischer Zustand - "auf sein ernsthaftes und eindringliches Verlangen hin von einem unerträglichen Leiden befreien". Es ist keine Fremdbestimmung im Spiel, es wird nicht durch irgendjemand anderes entschieden, sondern es wird auf das ernsthafte, eindringliche und persönliche Verlangen des Kranken hin getan. Um diese Frage geht es und um keine der vielen Ausweitungen, die diskutiert worden sind. Es geht letztlich um die Frage der Autonomie vor dem Sterben, es geht um Selbst- oder Fremdbestimmung, wenn Sie so wollen.

Schliesslich wäre noch darauf hinzuweisen, dass diese Frage aus der Sicht der Kommissionsmehrheit keinesfalls verpolitisiert werden sollte, wie das teilweise hier erwähnt worden ist. Aber sie soll auch nicht in eine bequeme und tabuisierende Schublade abgelegt werden, wie dieses Parlament das seit 1994 nun getan hat.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass Patienten, Ärzteschaft, Pflegende, Sterbehilfeorganisationen und letztlich wir alle verlässlich wissen müssen, was erlaubt und was verboten ist. Die von Ihnen befürchteten Missbräuche sind in der indirekten aktiven Sterbehilfe mindestens so ausgeprägt oder so riskant wie eventuell in der aktiven Sterbehilfe. Das müssen Sie sich zu Herzen nehmen: Wir müssen verlässlich wissen, was erlaubt und was verboten ist.

Aus dieser Optik bitten wir Sie, die gesamte Thematik der Parlamentarischen Initiative Cavalli auf dem Tisch des Hauses zu behalten, ihr also Folge zu geben, dagegen der Parlamentarischen Initiative Vallender keine Folge zu geben.