Bäumle Martin · Nationalrat · 2015-03-03
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-03
Wortprotokoll
Wir befinden uns hier bei Artikel 9 bei einem Artikel, der verfassungsmässig zumindest heikel ist. Je nach Auslegung wäre er verfassungswidrig. Es geht um die ganze Frage der Umstrukturierung der Beherbergungsbetriebe, und hier ist eigentlich der Entwurf des Bundesrates, wie er vorgelegen hat, nach Meinung der Experten klar verfassungswidrig. Das gilt auch für die Fassung, die die UREK-NR beschlossen hat.
Der Antrag der Minderheit I (Semadeni), die die Fassung des Ständerates übernehmen und diesen Artikel streichen wollte, hätte dieses Problem beseitigt, weil dann diese Frage nicht mehr so im Raum gestanden wäre. In der Kommission war aber in der Diskussion bereits bekannt, dass bezüglich der Beherbergungsbetriebe ein Handlungsbedarf besteht und dass wir eben nicht eine absolute Regelung suchen sollten, sondern eine individuell mögliche. In diesem Sinne habe ich damals meinen Antrag der Minderheit II eingereicht, indem ich versucht habe, grundsätzlich einen Weg zwischen Ständerat, der nämlich die komplette Streichung von Absatz 2 will, und dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission, deren Fassung nämlich Verfassungswidrigkeit bedeutet, zu öffnen. Ich wollte insbesondere auch eine Differenz zum Ständerat schaffen. Dieser Antrag ist eigentlich mit dem neuen Antrag Huber/Amstutz im Wesentlichen überholt. Da geht es mir ähnlich wie Herrn Vogler: Man kann etwas versuchen, und dann kommen andere, die etwas mehr Gewicht in die Waage legen.
Im Sinne auch dieses Kompromisses - auch wenn es mich dann noch interessieren wird, wie man diese Fünfzig-fünfzig-Regel umsetzen wird - ziehe ich meinen Antrag der Minderheit II zurück, auch im Sinn und Geist, der heute oder gestern Abend oder wie auch immer entstanden ist, um eine Mehrheit zu finden. Ich bitte Sie, ebenfalls in diesem Sinne, dieser Lösung dann zuzustimmen. Ich werde später noch dazu sprechen.