Killer Hans · Nationalrat · 2015-03-03
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-03
Wortprotokoll
Es geht in Block 2 bei den Artikeln 9 und 10 um die neuen Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen.
In Artikel 9 wird der Bereich der Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben definiert. Bei den Absätzen 1, 1bis und 1ter unterstützen wir die Mehrheit.
Zu Artikel 9 Absatz 2: Auch hier steht als Basis einer einvernehmlichen Lösung mit der Seite der Initianten ein Kompromissvorschlag im Raum. Wir unterstützen bei diesem Thema die Einzelanträge Amstutz und Huber. Statt einer vollumfänglichen Nutzung als Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung wird hier vorgeschlagen: "Ein strukturierter Beherbergungsbetrieb, der am 11. März 2012 schon bestanden hat, kann zu maximal 50 Prozent der Bruttogeschossfläche zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung nach Artikel 7 Absatz 1 umgenutzt werden." So weit diese neue Formulierung; es geht um eine Beschränkung auf 50 Prozent.
Beim neuen Buchstaben d von Artikel 9 Absatz 2 folgen wir der Kommissionsmehrheit. Bei Absatz 3 folgen wir ebenfalls der Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates.
Artikel 10 regelt den Umgang mit neuen Wohnungen in geschützten Bauten. Auch hier ergaben die intensiven [PAGE 58] Diskussionen in unserer Fraktion, dass möglichst keine Unsicherheit geschaffen werden soll. Mit dem Begriff, den der Ständerat und die Mehrheit der Kommission in Artikel 10 Absatz 1 verwenden, öffnen wir aber ein Tummelfeld für Interpretationen und legen die Basis für Rechtsstreitereien. Was sind "erhaltenswerte" Bauten? Wer definiert dies und auf welcher Basis? Braucht es qualifizierte Inventare dazu, oder reicht die Beurteilung durch die kommunale Behörde aus?
In der Beurteilung der verschiedenen Varianten scheint uns nun in Absatz 1 der Vorschlag der Einzelanträge Huber und Amstutz richtig, welcher ebenfalls im Sinne der Initianten ist und von jenen akzeptiert wird. Er will statt der ungenauen Definition mit dem Begriff "erhaltenswert" neu den höherrangigen Begriff "in geschützten oder ortsbildprägenden Bauten" einfügen. Wir werden aber auch der Streichung von Absatz 2 zustimmen, da die Regelung neu in Absatz 1 abschliessend erfolgt ist.
Im Übrigen lehnen wir hier den Antrag der Minderheit I (Thorens Goumaz) ab und folgen nebst den Einzelanträgen bei Artikel 10 Absätze 1 und 2 den Anträgen der Mehrheit der UREK.
Und letztlich noch zu Artikel 10 Absatz 3: Die Ergänzung, wie sie die Kommission des Nationalrates zum Umgang mit der Bewilligungsfähigkeit von neuen Wohnungen ausserhalb der Bauzone vorgenommen hat, scheint uns sinnvoll und ist ja auch nicht umstritten.