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Bäumle Martin · Nationalrat · 2015-03-03

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

In Block 2 sind wir bei den Kernartikeln 9 und 10 angelangt, und zwar sind es auch Kernartikel in Bezug auf die Verfassungsproblematik. Man kann hier ebenfalls festhalten, dass der Kompromissantrag ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist und auch die Verfassungsmässigkeit der Artikel 9 und 10 massiv verbessert. Etwas erstaunt bin ich darüber, dass vonseiten der BDP und der CVP immer noch die gleichen Voten kommen wie in der Kommission: Offenbar schaffen sie es irgendwie nicht, rechtzeitig - wie beim Segeln - die Wende einzuleiten und zu merken, wann das Spiel gelaufen ist. In diesem Sinne sollte man, auch wenn man nicht im Spiel war, am Ende trotzdem einem Kompromiss zustimmen können.

Bei Artikel 9 Absatz 2 muss ich festhalten, dass ich nicht zu beurteilen wage, ob der Ansatz von Frau Huber und Herrn Amstutz besser ist als der meiner Minderheit. Der Antrag Huber/Amstutz ist aber chancenreicher, und er ist ein Kompromiss mit den Initianten. Deshalb habe ich meinen Minderheitsantrag II zurückgezogen und bitte Sie, diesem Kompromissantrag Huber/Amstutz zuzustimmen, der notabene noch in den Ständerat geht. Dieser kann die Frage der 50 Prozent der Bruttogeschossfläche, die berechtigterweise auch von verschiedenen Rednern angesprochen wurde, noch einmal genau prüfen.

Zuhanden von Herrn Grunder möchte ich betreffend Verfassungswidrigkeit nochmals festhalten, dass die Vorlage des Bundesrates klar verfassungswidrig war. Ob der Vorschlag der UREK-NR mit dieser kleinen Ergänzung in Buchstabe d, die eigentlich sowieso selbstverständlich ist, deshalb verfassungsmässig korrekt ist, bezweifle ich. Ich denke, Herr Grunder und ich können uns darauf einigen, dass die Verfassungsmässigkeit möglicherweise problematisch sein könnte.

Zu Artikel 10 Absatz 1 liegen auch verschiedene Anträge vor. Herr Fässler hat versucht zu sagen, warum der Antrag seiner Minderheit II und der Einzelantrag Vogler noch etwas besser wären. Ich sage offen, dass der Antrag Huber/Amstutz hier besser ist und den Initianten entgegenkommt. Er ist deshalb dem Minderheitsantrag II (Fässler Daniel) und dem Einzelantrag Vogler vorzuziehen.

Hier ist die Fassung des Ständerates im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates, der damit eigentlich eine gute Lösung vorgeschlagen hat, wiederum klar verfassungswidrig. Auch hier gilt: Les jeux sont faits. Es bringt eigentlich nichts, wenn man an einem Artikel festhält, der vielleicht noch etwas komplizierter wäre; es bringt nichts, weil er einfach keine Mehrheit findet.

In diesem Sinne bitte ich Sie auch hier, bei der Frage der "ortsbildprägenden" und "geschützten" Bauten, einzulenken. Das sind zwei Begriffe, die man diskutieren kann, aber, wie gesagt, am Ende wird dann die Interpretation wieder zeigen, ob der Minderheitsantrag Fässler Daniel auch funktioniert. Aber eben, lieber Daniel Fässler, manchmal muss man zurückstecken, wenn man nicht die Mehrheit der Stimmen hat.

Zum letzten Punkt - ich möchte noch einmal an das Votum von Herrn Jans anknüpfen -: Bei Artikel 9 Absätze 1bis und 1ter bitte ich Sie wirklich, die Minderheit Badran Jacqueline zu unterstützen und damit auch den Empfehlungen der Berggebiete zu folgen, die uns ja entsprechend auch noch informiert haben und von welchen heute ja niemand mehr gesprochen hat. Die Kantone haben uns empfohlen, hier der Minderheit zu folgen. Ich bitte Sie, diese beiden Bestimmungen zu streichen, dies auch, um eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Ich lese Ihnen noch einmal diesen Absatz 1ter vor: "Erstellt der Betrieb sowohl Wohnungen nach Absatz 1 wie auch solche nach Absatz 1bis, so wird der Höchstanteil von 33 Prozent reduziert um den Wert, der sich daraus ergibt, dass der Quotient aus der Fläche der Wohnungen nach Absatz 1 und der Summe der Flächen der Wohnungen nach den Absätzen 1 und 1bis mit 13 Prozent multipliziert wird." Meine Damen und Herren, wer hier drin versteht diesen Absatz? Wer ihn versteht, darf ihm zustimmen! Wer ihn aber nicht versteht - so geht es mir, und ich bin ja nicht der schlechteste Rechner -, darf das nicht tun, denn es wäre unverantwortlich, einer Bestimmung zuzustimmen, die man schlicht nicht verstehen kann. Es konnte uns auch in der Kommission niemand erklären, wie das gemeint ist; leider ist das möglicherweise wieder so.

Ich kann ja versuchen, jetzt noch an die SVP zu appellieren: Diesen Absatz - oder sagen wir einmal: dieses kleine Monster - hat die BDP erfunden. In diesem Sinne könnte es der SVP ja leichtfallen, heute noch der Minderheit zuzustimmen und diesen Absatz 1ter einmal zu streichen. Dann soll der Ständerat noch einmal versuchen, eine Formulierung zu finden, die auch der Normalbürger versteht und nicht Gesetzeslawinen und Bundesgerichtsentscheide und entsprechende Administration auslöst, die Sie sonst nie wollen.

Ich bitte Sie also, uns hier im Sinne der Gesetzeseffizienz und der Verständlichkeit noch einmal eine Chance zu geben, die Minderheit Badran Jacqueline zu unterstützen, den Anliegen der Bergkantone zu folgen und damit eine Differenz zu schaffen - damit wir das noch einmal ein bisschen schlauer formulieren können.