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Rösti Albert · Nationalrat · 2015-03-03

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-03

Wortprotokoll

Es ist mir ein Anliegen, seitens der Mehrheit der Kommission noch einmal auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hinzuweisen. Sie haben es bereits in den Fraktionsvoten gehört. Es ist so, dass wir in Artikel 9 Absatz 1 einen Buchstaben e eingefügt haben, wonach der Bewilligung von Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung keine überwiegenden Interessen entgegenstehen dürfen. Das war die Formulierung des Verfassungsrechtlers. Ich möchte das nochmals klarlegen, weil das hier bestritten wurde. Wir bewegen uns hier für die Entscheide, die wir zu fällen haben, innerhalb des Rahmens der bestehenden Verfassung. Die Kommissionsmehrheit beantragt, analog zum Beschluss des Ständerates, dass die Hauptnutzungsfläche der Wohnungen in einem strukturierten Beherbergungsbetrieb höchstens 33 Prozent anstelle von 20 Prozent betragen dürfe. Dies ermöglicht einen grösseren Handlungsspielraum und hilft dem Fortkommen der Hotellerie.

Namens der Mehrheit bitte ich Sie, deren Antrag zuzustimmen. Dieser wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen verabschiedet.

Bei Artikel 9 Absatz 2 beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, wonach ein strukturierter Beherbergungsbetrieb vollumfänglich zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzt werden darf. Wichtig sind hier die Bedingung einer minimalen vorherigen Bewirtschaftungsdauer von 25 Jahren und die fehlende Wirtschaftlichkeit bei der Weiterführung des Betriebes.

Für die Kommissionsmehrheit ist von Bedeutung, dass es besser ist, einen nicht mehr wirtschaftlich betreibbaren strukturierten Beherbergungsbetrieb umzunutzen, als ihn leer stehen zu lassen. Diesem Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen zugestimmt. Die Mehrheit will Absatz 2 mit einem Buchstaben e ergänzen, wonach der Umnutzung keine überwiegenden Interessen entgegenstehen dürfen.

Im Sinne einer haushälterischen Bodennutzung beantragt eine Mehrheit der Kommission, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent innerhalb der Bauzone in geschützten oder erhaltenswerten Bauten neue Wohnungen bewilligt werden dürfen. In der Kommission wurde die Problematik der fehlenden Definition von [PAGE 61] "erhaltenswerten" Bauten intensiv diskutiert. Der Antrag, anstelle von "erhaltenswert" den Begriff "ortsbildprägend" einzufügen, der jetzt als Einzelantrag Vogler vorliegt, wurde auch bereits in der Kommission diskutiert, ist aber gegenüber dem Antrag, dem Beschluss des Ständerates zu folgen, mit 13 zu 12 Stimmen knapp unterlegen.

Ich bitte Sie, entsprechend der Mehrheit zu folgen und insbesondere die Einzelanträge, wonach nur in schützenswerten Baudenkmälern ein Ausbau möglich ist, abzulehnen. Dies würde sonst einer optimalen Innenaufstockung zuwiderlaufen.

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