Schilliger Peter · Nationalrat · 2015-06-18
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Die eidgenössische Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" will eine ressourceneffiziente Wirtschaft schaffen und geschlossene Stoffkreisläufe fördern. Die Initiative fordert für 2050 einen ökologischen Fussabdruck, der auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet.
Der Bundesrat ist mit dem Initiativkomitee einig, dass der heutige Verbrauch von natürlichen Ressourcen nicht nachhaltig ist. Würden weltweit alle Bewohner so leben wie die Schweizer Bevölkerung, wären etwa 2,8 Erden nötig. Der Bundesrat unterstützt daher die Stossrichtung der Volksinitiative, geht aber davon aus, dass die Forderung nach einem ökologischen Fussabdruck von einer Erde bis zum Jahre 2050 nicht umsetzbar ist. Als indirekten Gegenvorschlag schlägt der Bundesrat eine Revision des Umweltschutzgesetzes vor.
Entgegen dem Antrag der UREK des Ständerates hat der Ständerat am 18. September 2014 mit 24 zu 20 Stimmen entschieden, auf den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" einzutreten und anschliessend diesen Gegenentwurf zur Entschlackung an die Kommission zurückzuweisen. Am 25. November 2014 hat dann der Ständerat den entschlackten Gegenentwurf in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Volksinitiative wurde mit 28 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen.
Ihre UREK hat die Initiative und den Gegenvorschlag beraten und empfiehlt dem Rat die Ablehnung der Initiative und mit einer knappen Mehrheit das Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Da heute und in dieser Session ausschliesslich über das Eintreten auf die Vorlage 2, das ist der Gegenvorschlag, beraten wird, erlaube ich mir als Berichterstatter, inhaltlich ausschliesslich auf dieses Thema einzugehen. [PAGE 1251]
Die Kommission hat am 27. Januar dieses Jahres die Beratung der Vorlage 2 gestartet.
Anlässlich der Eintretensdebatte wurde von Befürworterseite argumentiert, dass trotz vieler freiwilliger Massnahmen der Wirtschaft eine gesetzliche Grundlage für die Ziele zur Schonung der natürlichen Ressourcen fehle und dass die Revision des Umweltschutzgesetzes sich vor allem auf den Bereich Abfall und dessen Recycling fokussieren solle. Ein Streitpunkt blieb die Frage, ob nur die Umweltbelastung der Schweiz relevant sei oder ob man auch bei den importierten oder teilimportierten Produkten die Umweltbelastung im Ausland berücksichtigen solle.
Daran angeknüpft wurde dann auch die Frage, welche Signale oder Antworten wir an Staaten wie Indien senden, wenn diese pro Kopf nur die Hälfte der Ressourcen verbrauchen möchten, die wir verbrauchen, während die Gegner des Eintretens darauf hinwiesen, dass die Schweizer Wirtschaft schon heute im internationalen Vergleich grosse Leistungen erbringe und sich damit vorbildlich im Umgang mit Ressourcen verhalte. Denn gerade im Verbrauch von Stoffen wie Aluminium, Glas, PET etc. werden auf freiwilliger Basis sehr hohe Recycling-Quoten erreicht. Branchen wie die Zementindustrie haben ohne gesetzliche Vorgaben Vereinbarungen mit hohen ökologischen Zielwerten unterzeichnet.
Auch stellt sich die Frage, ob es eine Plattform Grüne Wirtschaft überhaupt braucht, denn andere ökologische Vorgaben wie der Masterplan Cleantech, die Agrarpolitik 2014-2017 oder die Biodiversitätsstrategie decken schon viele Teilbereiche ab. Die Umsetzung der Revision des Umweltschutzgesetzes wird auf Stufe Bund wie auf Stufe Wirtschaft einen Zusatzaufwand auslösen. Ist denn eine Not vorhanden, ist der Leidensdruck da, um diesen Mehraufwand zu rechtfertigen? Kann man der Wirtschaft, welche mehr als auch schon unter internationalem Wettbewerbsdruck steht, wirklich noch weitere, nicht zwingend notwendige Mehrbelastungen zumuten?
Beim Start der Kommissionsberatungen am 27. Januar hat die Abstimmung bezüglich Eintreten auf die Vorlage eine Zustimmung mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ergeben.
In der darauffolgenden Detailberatung wurden über fünfzig Anträge diskutiert und entschieden. Zusätzlich wurde eine Studie der Neosys AG vorgestellt. Diese Studie mit dem Titel "Ressourceneffizienz in der Schweizer Wirtschaft" zeigte auf, dass die Massnahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes kaum positive Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz hätten, und wenn, dann nur mit einem unverhältnismässigen Aufwand und unverhältnismässigen Kosten. Massnahmen, die einen positiven Effekt auf die Effizienz hätten, könnten bereits mit dem bestehenden Umweltschutzgesetz realisiert werden.
Nach Abschluss der Detailberatung, die entsprechende Fahne liegt Ihnen vor, resultierte aus der Gesamtabstimmung ein anderes Mehrheitsbild: Ihre Kommission lehnte den Entwurf des Gegenvorschlages mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und dem Stichentscheid des Präsidenten ab. Ausschlaggebend für diese Ablehnung nach der Beratung war die Erkenntnis, dass für diese Revision des Umweltschutzgesetzes das Verhältnis zwischen Aufwand und erzieltem Mehrwert ungünstig wäre. Nicht nur die Wirtschaft würde belastet, sondern auch die mit einem Sparauftrag versehene Bundesverwaltung.
Die Ablehnung hat zur Folge, dass formell ein Nichteintretensentscheid seitens Ihrer Kommission vorliegt. Für die weitere Beratung ergeben sich nun zwei Varianten:
1. Sie treten gemäss Empfehlung der UREK-NR nicht auf die Vorlage ein. Das Geschäft geht an den Ständerat, der nochmals über das Eintreten beschliessen wird. Im Falle eines ebenfalls ablehnenden Beschlusses des Ständerates ist die Vorlage erledigt; im Falle der Bestätigung des Eintretens erfolgt eine zweite und abschliessende Beratung über das Eintreten im Nationalrat.
2. Sie treten entgegen der Empfehlung der UREK-NR auf das Geschäft sein. Die Detailberatung erfolgt dann vermutlich in der Herbstsession. Für diese Beratung hat die UREK als Berichterstatter Nationalrat Müller-Altermatt und Nationalrätin Thorens Goumaz bestimmt.
Im Namen der UREK empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage 2, den indirekten Gegenvorschlag, nicht einzutreten.