Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2001-12-11
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-11
Wortprotokoll
Zwei Vorbemerkungen:
1. Es ist begrüssenswert, dass dank den Parlamentarischen Initiativen Cavalli und Vallender sowie der Motion Zäch die im Raum stehenden Fragen um die Sterbehilfe einmal im Parlament generell diskutiert werden. Gerade mit Blick auf die bekannten Ereignisse in verschiedenen Institutionen, z. B. in den Kantonen Zürich und Luzern und womöglich auch anderswo, ist es an der Zeit, dass sich das Parlament damit befasst.
2. Meine Stellungnahme gründet auch auf persönlichen Erfahrungen. Ich habe nämlich mir sehr nahe stehende Menschen beim Sterben begleitet. Ich kann Ihnen sagen: Diese Tage und Stunden der Sterbebegleitung gehören zu meinen eindrücklichsten Lebenserinnerungen.
Ich verschweige nicht, dass mir in einem Fall in gewissen Momenten auch die Frage durch den Kopf gegangen ist, ob dem schmerzvollen Leiden während den Tagen des Sterbens durch entsprechende ärztliche Massnahmen nicht ein Ende hätte gesetzt werden sollen und ob man einem entsprechenden, vom Sterbenden früher einmal geäusserten Wunsch hätte stattgeben müssen. Ich bin nachträglich sehr froh, dass ich dem Arzt diesen Wunsch nicht übermittelt habe. Niemand hätte nämlich beweisen können, ob dieser Wunsch beim Sterbenden in diesen letzten Tagen und Wochen noch vorhanden gewesen wäre. Das ist mein erster Grund, warum ich die Straffreiheit von aktiver Sterbehilfe ablehne. Dieser Wunsch ist eben nicht sehr konstant. Ich wäre im erwähnten Fall heute noch verunsichert und würde vermutlich mit einer schweren Gewissenslast herumlaufen.
Im Übrigen - ich stütze mich da auf eine Studie - sind nicht nur unerträgliche Schmerzen ein wichtiges Motiv für den Wunsch nach direkter aktiver Sterbehilfe und assistiertem Suizid. Es stehen vielmehr auch psychosoziale Leiden wie Vereinsamung, Sinnlosigkeit des Daseins, Angst vor Entstellung und Ablehnung durch die Gesellschaft im Vordergrund. Voraussetzung für einen freien, selbst bestimmten Todeswunsch muss doch zudem die Fähigkeit des Leidenden sein, seine Situation rational zu beurteilen. Es stellt sich also hier auch die Frage nach der Urteilsfähigkeit. Wenn Schwerkranke ihre eigene Situation inkonstant beurteilen, so gibt es insbesondere bei alten leidenden Personen eine grosse Zahl von anderen Einflüssen, die die Beurteilung der eigenen Situation eben sehr trüben können. Wer wollte sich anmassen, in dieser Vielzahl von gemeinsam vorhandenen und [PAGE 1831] wechselnden Motiven die Urteilsfähigkeit des leidenden Menschen zu bejahen oder zu verneinen? Direkte aktive Sterbehilfe - im Klartext: gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden von sterbenden Menschen - ist zumindest aus dieser Sicht auch problematisch.
Ein Weiteres: Wenn aktive Sterbehilfe zu einer staatlich anerkannten Problemlösung würde, so entstünde automatisch ein Druck auf schwer kranke Personen, ihr Leben zu beenden oder beenden zu lassen. Es ist unbestritten, dass depressive Menschen, die unerwartet mit einer unheilbaren Krankheit konfrontiert werden, diesem Druck besonders stark ausgesetzt sind. In verschiedenen Stellungnahmen in Zeitschriften und anderen Schriftstücken klingen unterschwellig sogar auch ökonomische Erwägungen mit. Ich möchte Herrn Cavalli ausdrücklich bestätigen, dass er nicht zu dieser Gruppe gehört.
Aber auch wenn man sie dort als nicht berücksichtigbar ablehnt, so sind Überlegungen dieser Art halt einfach existent, und sie könnten sich sogar verstärken. Die Hürde für eine Ausweitung der direkten aktiven Sterbehilfe auf andere, ganz besonders kostenintensive Krankheitsgruppen wie etwa alte Chronischkranke oder noch nicht sterbende Schwerkranke würde, in einem Land, das unter seinen explodierenden Gesundheitskosten ächzt, wohl schleichend niedriger. Wo führt diese Entwicklung hin, wo liegen die Grenzen?
Leider ist eine wirksame und umfassende Palliativmedizin, die Krankheiten nicht heilt, sondern deren belastende Symptome bekämpft - sie ist hier mehrmals erwähnt worden -, in unserem Land bei weitem nicht allen Patienten zugänglich. Zudem ist auch die Palliativpflegequalität zugegebenermassen sehr unterschiedlich. Hier ist offensichtlich noch Nachholbedarf, der bereits im Bereich der Ausbildung beginnt.
Zur direkten aktiven Sterbehilfe: Es wird wohl - Herr Cavalli hat das eigentlich auch angetönt - sehr wenige Fälle geben. Ist es aber auch in Berücksichtigung, dass dies nur sehr selten vorkommen wird, und in Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismässigkeit verantwortbar, aufgrund von wenigen Einzelfällen die direkte aktive Sterbehilfe zu reglementieren? Was gewännen wir damit? Ich teile hier die Überlegungen von Mitarbeiterinnen von Fachkliniken:
1. Ich glaube auch, dass die Gefahr steigt, dass Personen, die sich nicht mehr äussern können, aufgrund eines bloss vermuteten Willens aus Mitleid getötet werden.
2. Ein ungerechtfertigter und unguter Vertrauensschwund gegenüber Ärzten, Heimen und Spitälern ist nicht auszuschliessen.
3. Die Gefahr, dass aktive Sterbehilfe auf Personen ausgedehnt wird, die dem Tode an sich noch nicht nahe sind, würde wohl wachsen.
4. Ein Entscheid über aktive Sterbehilfe würde ein ganz allmähliches Herabsetzen der Hemmschwelle bewirken.
Leben - und dazu gehört auch das Sterben - ist ein unveräusserbares Gut. Es steht dem Menschen um seiner selbst willen zu und kann nicht delegiert werden, ganz besonders nicht an die Politik. Das Tötungsverbot gehört zu den Fundamenten des Zusammenlebens der Menschen und zu den Grundpfeilern des Rechtsstaates. Aktive Sterbehilfe führt zu einer Aufweichung dieses Fundamentes.
Aus all den dargelegten Gründen - einige andere sind heute in der Diskussion auch schon erwähnt worden - beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, der Parlamentarischen Initiative Cavalli keine Folge zu geben.
Die Parlamentarische Initiative Vallender, die offen formuliert den Auftrag zur Prüfung all dieser Fragen erteilen will, können wir unterstützen, nachdem Frau Vallender Ziffer 5 zurückgezogen hat. Auch die Motion Zäch geht in die richtige Richtung, nämlich dass man das prüft, was zu regeln ist, was in diesem Bereich zu tun ist. Wir unterstützen in diesem Sinne auch die Motion Zäch.