Müller Walter · Nationalrat · 2015-06-18
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit I bei Artikel 109a Absatz 4. Dieser Entwurf des Bundesrates geht auf die Motion Niederberger 11.4135 zurück, die von beiden Räten angenommen wurde und jetzt ihre Umsetzung findet. Der Bundesrat macht folgenden Vorschlag: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung mit einer Botschaft die Ausserdienststellung oder Liquidation von Rüstungsgütern, deren Beschaffung die Bundesversammlung beschlossen hat, zur Genehmigung." Es war nie Absicht, dass alle Rüstungsgüter, inklusive Fahrzeuge, Funkgeräte, Kleinwaffen oder was auch immer, dem Parlament zur Ausserdienststellung vorgelegt werden sollten. Es war immer die Meinung, es gehe hier um grosse Waffensysteme.
Nun, was hat der Ständerat aus diesem Vorschlag gemacht? Der Ständerat hat eigentlich eine Lex F-5 Tiger gemacht, denn er hat folgende Fassung beschlossen: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung mit einer Botschaft die Ausserdienststellung oder Liquidation von Kampfflugzeugen zur Genehmigung." Wenn vielleicht gleichzeitig der Leopard oder die M-109 infrage gestellt worden wäre, hätte er vielleicht eine "Lex Leopard" oder eine "Lex M-109" gemacht. Es macht aber keinen Sinn, im Hinblick auf ein konkretes Geschäft zu legiferieren. Der Ständerat geht dann noch weiter und hält in Absatz 2 fest: "Er" - der Bundesrat - "konsultiert die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte, bevor er die Ausserdienststellung oder Liquidation von anderen Rüstungsgütern, deren Beschaffung die Bundesversammlung beschlossen hat, vornimmt." Das macht auch keinen Sinn, das ist eine Vermischung der Verantwortlichkeiten. Ich bin klar ein Befürworter dessen, dass Kompetenz und Verantwortung zusammengehören. Ich will keine "Weder-Fisch-noch-Vogel-Lösung". Was der Ständerat aber vorschlägt, ist eine Wischiwaschi-Lösung, die abzulehnen ist.
Ich schlage Ihnen folgende Formulierung vor: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung mit einer Botschaft die Ausserdienststellung oder Liquidation von grossen Waffensystemen." Es wurde gefragt, wie man das denn definiere. Jedes Gesetz hat Ausführungsbestimmungen, in welchen man das regeln kann. Ich denke, das ist wirklich nicht das Problem. Aber worum geht es im Kern? Wir haben heute Morgen sehr viel darüber gesprochen. Wir wollen eine Armee, die leistungsfähig ist, die Verteidigungskompetenz hat, und genau hier setzt mein Minderheitsantrag I an: Überall dort, wo es um die Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen geht, soll und muss der Bundesrat sagen, wie er die Kampfkraft und Verteidigungsfähigkeit ersetzt. Darum denke ich, dass dieser Antrag Sinn macht und besser ist als der Entwurf des Bundesrates, wonach der Bundesversammlung die Ausserdienststellung aller Rüstungsgüter unterbreitet wird. Das war nie die Meinung. Der Ständerat machte eine Lex Tiger daraus, und das ist auch nicht sinnvoll. Die Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen ist noch weniger sinnvoll, denn dann weiss man nicht, wer am Ende entscheidet und wer die Verantwortung übernimmt, wenn in der Armee Verteidigungskompetenz abgeschafft, vernichtet und allenfalls nicht ersetzt wird. Es geht ja immer um die Frage: Wie ersetzt man schwere Kampfmittel, damit die Leistungsfähigkeit erhalten bleibt?
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag meiner Minderheit I zustimmen.