Imoberdorf René · Ständerat · 2014-09-18
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-18
Wortprotokoll
Im Grundsatz sind alle für einen nachhaltigen und effizienten Einsatz von Ressourcen und möglichst geschlossene Stoffkreisläufe; ich glaube, das ist unbestritten. Das liegt auch im ureigenen Interesse der Unternehmen. Trotzdem bin ich, wie der Bundesrat, gegen die Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)". Das Ziel der Initiative, dass die Schweiz bis 2050 den Ressourcenverbrauch auf einen ökologischen Fussabdruck von eins reduziert, ist aus meiner Sicht in jeder Hinsicht unrealistisch und nicht umsetzbar.
Ich lehne zum jetzigen Zeitpunkt auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, also eine umfassende Revision des Umweltschutzgesetzes, ab. Ich möchte das kurz begründen: Die Schweiz liegt bezüglich Ressourceneffizienz und Rohstoffrückgewinnung weltweit an der Spitze, und das ohne übertriebene staatliche Eingriffe. Die Unternehmen handeln bereits heute nachhaltig. Das lässt sich klar verifizieren. Gemäss Erhebungen des Bundesamtes für Statistik, das die verschiedenen Materialflüsse wie Metalle, Mineralien, Fossilprodukte und Biomasse erfasst, hat der Materialverbrauch pro Kopf in der Schweiz seit 1990 nicht mehr zugenommen. Seit 1990 hat sich der Produktionsindex, das heisst die Wertschöpfung, in der Schweiz mehr als vervierfacht. Der Gesamtenergieverbrauch, die CO2-Emissionen und der Rohstoffverbrauch sind in etwa konstant geblieben. Es ist also eine klare Entkoppelung des Ressourcenverbrauchs von der Produktion und damit eine Zunahme der Materialproduktivität feststellbar. Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Schweizer Konsumenten handeln im Grossen und Ganzen freiwillig und verantwortungsvoll. Das beweisen verschiedene Recyclingzahlen ganz eindrücklich. 2012 betrug der Rückfluss beim Glas 96 Prozent, bei den Aludosen 92 Prozent usw.
Kollege Graber verlangt ja jetzt in seinem Rückweisungsantrag eine Fokussierung auf die Abfallwirtschaft. Die dortigen Probleme können teilweise durch Anpassungen der Verordnungen gelöst werden. Beispielsweise wurde uns ein Projekt für das Recycling von Kartonverpackungsmaterial vorgestellt. Das kann durchaus über den Verordnungsweg geregelt werden.
Die vorliegende Revision des Umweltschutzgesetzes hat Kostenfolgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft, die zurzeit nicht überschaubar, nicht quantifizierbar sind. Unsere Unternehmen - ich denke dabei besonders auch an die KMU - würden gegenüber der ausländischen Konkurrenz einmal mehr benachteiligt. Der Vorwurf der Unternehmen, mit dieser Revision würde auch ein neues bürokratisches Monster geschaffen, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Neue Informations-, Berichterstattungs-, Sorgfalts- und Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen würden für die Unternehmen eine zusätzliche Belastung bedeuten. Auch hier kämen insbesondere die KMU an ihre Grenzen.
In der vorgeschlagenen Revision gibt es eine bedeutende Neuausrichtung des Umweltschutzgesetzes. Man kann von einem eigentlichen Paradigmenwechsel in der Umweltpolitik sprechen. Bis jetzt waren die Zielsetzungen auf die Emissionen ausgerichtet und damit ganz klar messbar. Nun werden auch ressourcenzentrierte Ansätze eingeführt. Es ist zu befürchten, dass zusätzliche Ressourceninstrumente Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen schaffen. Damit werden dem Bundesrat und der Verwaltung umfassende Regulierungskompetenzen und die Möglichkeit zu direkten Markteingriffen gegeben.
Zum Schluss noch dies: Gestern äusserte sich Frank Krysiak, Professor für Umweltökonomie an der Universität Basel, in der "NZZ" unter anderem zur vorliegenden Revision des Umweltschutzgesetzes: "Während die einen den Eindruck haben, es werde nun gar nichts passieren, sehen die anderen eine riesige Flut von neuen Regulierungen auf uns zukommen. Der Revisionsentwurf ist ein Paket, das vieles offenlässt." Die "NZZ" schreibt weiter: "Als Mittelweg schlägt Krysiak vor, 'Hauptaktionsfelder' zu definieren. Dies seien diejenigen Bereiche, in denen man mit wenig Aufwand viel für die Ressourceneffizienz erreichen könne. 'Möglicherweise braucht es dafür keine neuen Vorschriften, sondern es ist lediglich nötig, vorhandene Steuerungsinstrumente anzupassen', sagt er. Zudem" - und das ist meiner Meinung nach wichtig - "müsse man aufzeigen, welche Konsequenzen sich für die Haushalte und die Wirtschaft ergäben."
Ich bin der Meinung, dass momentan keine gesetzlichen Anpassungen nötig sind. Nach der Abstimmung über die Volksinitiative soll eine Auslegeordnung gemacht werden. Dann wird sich zeigen, wo Handlungsbedarf besteht und ob vielleicht doch gewisse gesetzliche Anpassungen nötig sind. Wo sich Änderungen aufgrund konkreter Projekte aufdrängen, können bis dahin, wie schon gesagt, Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen werden.
Ich möchte Sie bitten, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten.